Aufgeschlossene und entspannte Alisea

24.11.25
24.05.25
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284712439
91080 Spardorf (Bayern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.05.24 (1 Jahr 7 Monate alt)
Preis:
500 €
Unsere Alisea erobert Herzen im Sturm! Und das ganz ohne Anstrengung. Kaum ein Hund zeigt so schnell, wie sehr er Menschen mag. Mit ihrem unverwechselbaren Look sieht sie nicht nur super nett aus - sie ist es auch! Alisea ist weder laut noch fordernd, aber auch keineswegs unsicher. Sie ist einfach superlieb, aufgeschlossen und begeistert mit ihrer durch und durch freundlichen und entspannten Art. Alisea ist ein echter Menschenfreund und das zeigt sie gerne jedem. ALISEA ist ein Traum für Liebhaber großer Hunde. Mit anderen Hunden ist sie verträglich und vermeidet Konflikte, steht aber zu ihrem Platz im Rudel. Für ALISEA sind Katzen ok, wenn man ihr das so kommuniziert hat. Zuhause ist die bildhübschen Hündin ein angenehmer Mitbewohner, sie ist stubenrein, kann Treppen steigen und ist einfach froh, dabei sein zu können.

ALISEA geht gerne mit spazieren, geht anständig an der Leine, ist aber kein Langläufer. Sie würde sicherlich einen Garten sehr schätzen, auf den sie dann durchaus auch aufpassen würde.

Für unsere Schlappohr-Wölfin suchen wir Menschen, die ihr mit Liebe, Geduld, Zeit und Konsequenz zeigen, wie schön das Leben sein kann. ALISEA ist sehr sozial und würde sich über einen Hundekumpel freuen, da sie auch gerne mit unserem jungen Rüden spielt. Auch verständige Kinder wären der großen Kuschelmaus willkommen.

Alisea ist etwa 1,5 Jahre alt und lebt derzeit in Spardorf in ihrer Pflegestelle. Sie kann dort jederzeit kennengelernt werden.

Gefunden wurde sie auf der Straße, begleitet von ihrem Freund Marius. Aufgrund ihrer Optik und ihrer Schulterhöhe von ca. 60-63 cm ist es jedoch gut möglich, dass ein Alisea ein Herdenschutzhund-Mix ist. Aber auch eine nordische Rasse könnte in Alisea stecken. Ideal wäre ein ruhiges, ländliches Umfeld mit umzäuntem Garten.

Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen die Übernahme einer Schutzgebühr in Höhe von 500 Euro kann Alisea kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit einem EU-Heimtierausweis in ihre neue Familie ziehen.

Wer schenkt der wunderschönen Kuschelmaus sein Herz?

https://youtu.be/fW249DUccgQ

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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