Amaris ist bereit für ein neues Leben

19.10.25
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285990804
98693 Ilmenau (Thüringen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß-braun
Wurftag:
01.02.25 (10 Monate 4 Tage alt)
Preis:
500 €
Amaris, ein außergewöhnlicher Name, mit vielen Bedeutungen. Im Hebräischen „von Gott gesandt“, im Afrikanischen „unsterblich“ und im Lateinischen „die Geliebte“. Auf unsere Amaris trifft irgendwie alles zu. Einsam und verlassen wurde Amaris in einem Dorf gefunden. Der Besitzer des Geländes rief die Animal Police, die Amaris dann ins öffentliche Shelter von Bistrita brachte. Zum Glück hat sie sich ihr sonniges Gemüt und die Liebe zu Menschen bewahrt. Amaris ist eine richtig coole Socke, die sich auch nicht von ihrer anfänglichen Demodex beeindrucken lässt. Die Haut und ihr Fell sieht mittlerweile wieder schön aus und alles ist gut nachgewachsen.. Amaris ist junghundtypisch verspielt, steckt voller Energie und versteht sich prima mit anderen Hunden. Zu ihrem großen Glück fehlt ihr nun nur noch ihre eigene Familie, in der sie sich geliebt fühlt.

Dem Aussehen nach ist nicht auszuschließen, dass Amaris Herdenschutzhundgene in sich trägt. Herdenschutzhunde sind eigenständige Persönlichkeiten, die Konsequenz und Einfühlungsvermögen durch den Besitzer voraussetzen und die Fähigkeit, sich mit einem intelligenten, selbständig handelnden, großen Hund auseinandersetzen zu können. Sie bringen viele tolle Eigenschaften mit. Menschen die bereits Erfahrung mit Herdenschutzhunden gemacht haben, wollen keine anderen Rassen mehr haben, da sie trotz ihres Dickschädels sehr treue und loyale Begleiter sind. Wir wünschen uns für Amaris ein ländliches Zuhause mit einem Garten, in dem sie die Sonne geniessen kann.

Amaris ist stubenrein und kann bereits Sitz und Pfötchen und lernt fleissig das Hunde 1*1. Damit sie besser zur Ruhe kommt, sollten keinen kleinen Kinder mit ihm Haushalt leben und keine Kleintiere. Sie ist aktuell ca. 65cm und wiegt knapp 30kg.

Amaris ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht, mit ihrem EU-Heimtierausweis im Gepäck. Nach positiver Vorkontrolle kann sie, gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro, in ihre eigene Familie ziehen.

https://youtu.be/X59K__mMCiE

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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