Traumpaar Mauri&Rumi sucht ein Zuhause

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68542 Heddesheim (Baden-Württemberg)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.01.24 (2 Jahre 4 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
.
Preis:
550 €
Rumi und Mauri sind ein unzertrennliches Duo auf der Suche nach einem liebevollen Zuhause. Die beiden sind knapp zwei Jahre alt und wurden vor etwa einem Jahr adoptiert. Leider hat sich die Lebenssituation ihrer aktuellen Besitzer verändert, sodass sie nun schweren Herzens ein neues Zuhause für die beiden suchen.

Die Katzen sind sehr zutraulich und menschenbezogen, können in neuen Situationen jedoch zunächst etwas schüchtern reagieren – besonders bei schnellen oder hektischen Bewegungen. Mit etwas Geduld und Ruhe zeigen sie aber schnell ihre liebevolle und verspielte Seite.

Rumi und Mauri sind reine Wohnungskatzen und fühlen sich in dieser Umgebung sehr wohl. Daher wünschen wir uns auch für ihr zukünftiges Zuhause eine sichere Wohnungshaltung, in der sie weiterhin gemeinsam leben dürfen.

Rumi ist eine kleine, aufgeweckte Entdeckerin. Sie ist neugierig, immer mitten im Geschehen und liebt es, mit Mauri oder ihrem Katzenkissen zu spielen. Selbst Staubsauger und Besen wecken ihr Interesse. Schlafen sieht man sie eher selten – dafür hat sie einfach zu viel zu erleben. Wenn ihr etwas nicht gefällt, zeigt sie das auch mal deutlich – ganz die kleine Prinzessin eben.

Mauri hingegen ist ein ruhiger und sehr aufmerksamer Kater. Er beobachtet seine Umgebung genau und wirkt dabei oft fast nachdenklich. Besonders gerne spielt er mit Bällen oder kuschelt mit seiner besten Freundin Rumi. Wenn er zur Ruhe kommt, findet man ihn meist entspannt auf dem Sofa oder auf der Fensterbank beim Dösen.

Die beiden sind ein eingespieltes Team und geben sich gegenseitig Halt – deshalb werden sie nur gemeinsam vermittelt.

Die beiden sind kastriert, gechipt, geimpft und wurden negativ auf FIV und FeLV getestet. Auch ihre EU-Heimtierausweise packen sie ins Köfferchen und können nach einer positiven Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von insgesamt 500 Euro in ihr neues Zuhause ziehen.

Wer schenkt diesen zwei besonderen Katzen ein neues, liebevolles Zuhause?

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/maurirumi/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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