Süßer Flori sucht Zuhause

14.07.26 17 288303144
50259 Pulheim (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
.
Wurftag:
20.02.26 (4 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
550 €
Gemeinsam mit seiner Schwester Fenchel lebte Flori im öffentlichen Shelter von Bistrita. Dort ist es laut und man kommt selten zur Ruhe. Kein Ort für kleine Hundekinder wie Flori und Fenchel. Daher hat Flori einen großen Traum. Den Traum von einer eigenen Familie. Und wir versprechen dir Flori, dass wir unser Bestes geben werden, damit dein großer Traum wahr wird.

Aktuell wiegt Flori knapp 8 kg. Voraussichtlich wird er damit eine mittlere Größe erreichen. Unser Flori ist ein echtes Unikat. Mit seinem wuscheligen Fell und den großen Fledermausöhrchen bleibt er einem direkt im Gedächtnis.

Flori versteht die Welt nicht mehr und scheint sich aktuell zu fragen, wie er nur hier gelandet ist. Die kleine Maus ist durch die Situation im Shelter verunsichert und schüchtern und wäre wohl am liebsten unsichtbar. Und doch gibt es die kleinen Momente, wo man merkt, dass er die Hoffnung noch nicht aufgegeben hat. Zarte Berührungen lässt er zu und ist dabei sanft und still. Für Flori wäre es unglaublich wichtig dem Shelteralltag entfliehen zu dürfen, damit Ruhe und Stabilität einkehren kann.

Wie jeder Welpe muss auch Flori noch alles lernen und jeder der eine kleine Hundeseele wie Flori adoptieren möchte, sollte sich im Vorfeld über die Verantwortung im Klaren sein. Wir wünschen uns für Flori ein liebevolles Zuhause, wo er mit viel Fürsorge, Geduld und auch Konsequenz aufwachsen darf. Auch der Besuch in einer positiv arbeitenden Hundeschule ist für heranwachsende Hundekinder ein Gewinn. Und wir sind uns sicher, dass Flori mit der notwendigen Unterstützung und Erziehung zu einem großartigen Begleiter heranwachsen wird.

Flori ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und hat seinen EU-Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle kann er, gegen eine Schutzgebühr vermittelt werden.

Möchtest du Floris sicherer Hafen werden? Dann melde dich sehr gerne bei uns!

https://youtu.be/hM-WyhSy4AE

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/flori-3/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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