Suska sucht artgerechtes Zuhause

03.03.26 56 287156092
RO-400001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.09.25 (6 Monate 2 Wochen alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
grau-getigert
Preis:
250 €
Suska ist etwa fünf Monate alt und eine ruhige, zarte junge Katze mit einem besonders liebevollen Wesen. Zu Beginn zeigt sie sich etwas schüchtern – nicht aggressiv, sondern vorsichtig und noch ein wenig ängstlich. Gibt man ihr jedoch die nötige Zeit und Geduld, fasst sie Vertrauen und zeigt ihre verschmuste Seite: Dann genießt sie die Nähe zu ihren Menschen sehr, schnurrt ausgiebig und liebt ruhige Streicheleinheiten. Suska ist kein überdrehtes Energiebündel, sondern eher eine ausgeglichene, sanfte Gefährtin.

Mit anderen Katzen ist sie gut verträglich und sollte daher unbedingt zu mindestens einer vorhandenen Katze ziehen, da sie nicht als Einzelkatze geeignet ist. Ein Zuhause in reiner Wohnungshaltung wird für sie gesucht. Ob sie sich mit Hunden versteht, konnte bislang nicht getestet werden.

Gefunden wurde Suska zur Weihnachtszeit von einer älteren Dame, die sie krank und stark erkältet von der Straße rettete. Sie war allein im Schnee zurückgelassen worden und zeigte deutliche Anzeichen von Mangelernährung. In der Tierklinik wurde sie gründlich untersucht und behandelt. Abgesehen von ihrer Erkältung konnten keine weiteren gesundheitlichen Probleme festgestellt werden. Inzwischen hat sie sich gut erholt und ist bereit, Ende Februar in ihr neues Zuhause zu ziehen.

Für Suska wünschen wir uns ein liebevolles, geduldiges Zuhause, in dem sie ankommen und in ihrem eigenen Tempo Vertrauen aufbauen darf. Wer ihr diese Chance gibt, gewinnt eine treue und sanfte Begleiterin.

Bei ihrer Ausreise ist Suska, wie all unsere Katzen und Kater, kastriert, gechippt, geimpft, entwurmt und entfloht. Auf FIV und FeLV wurde sie bereits negativ getestet und einen EU-Heimtierausweis packt sie ebenfalls ins Köfferchen. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro kann sie in ihr neues Zuhause ziehen.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/suska/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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