Nelli wünscht sich ein eigenes Zuhause

07.04.25
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284308203
RO-40001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.01.20 (5 Jahre 11 Monate alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
dreifarbig
Preis:
250 €
Die 5 Jahre alte Nelli hat, wie wir vermuten, einen großen Teil ihres Lebens auf dem Land verbracht. Dort hat sich die süße Maus auf der Suche nach einem Unterschlupf und etwas zu fressen sich schließlich auf einem Hof mit Haus niedergelassen. Der Bewohner des Hauses fand Nelli schließlich und beschloss, für die süße Maus ein neues Zuhause zu suchen.

Unsere Nelli zeigt sich in Rumänien als eine liebenswerte Katze, die aktiv den Kontakt zu den Menschen sucht, um sich ausgiebig streicheln zu lassen. Gegenüber anderen Katzen zeigt sich Nelli freundlich und distanziert. Sie bevorzugt es Abstand zu anderen Katzen zu halten und ihr eignes Ding zu machen. Daher können wir uns Nelli auch als Einzelprinzessin vorstellen, wenn ihre neuen Menschen ausreichende Zeit für sie haben. Sie versteht sich aber auch mit anderen Katzen gut, weshalb eine weitere Katze auch kein Problem wäre.

Nelli wurde positiv auf FIV getestet, Dies ist jedoch kein Grund sie nicht zu adoptieren, wenn man sich in Nelli verliebt hat. FIV ist eine Viruserkrankung, die zu einer Schwäche des Immunsystems führen kann. Dennoch können FIV positive Katzen ein gleiches stolzes Alter erreichen, wie eine negativ getestete Katze! Das Virus ist ausschließlich auf andere Katzen übertragbar, Menschen und andere Tiere können sich nicht anstecken. Eine Übertragung KÖNNTE auch nur dann erfolgen, wenn es zu starken Bisswunden zwischen Artgenossen kommt. Eine negativ und eine positiv getestete Katze könnten also problemlos in einem Haushalt leben, sich ein Näpfchen und Kuschelplätze teilen, sofern alle Parteien verträglich sind. Auch wäre eine Übertragung durch den Geschlechtsakt möglich, was bei kastrierten Kätzchen ja sowieso wegfällt. Freigang kommt für Nellie durch die Erkrankung daher aber nicht in Frage. Sie würde sich aber dennoch über einen vernetzten Balkon zum Vögel beobachten freuen. Dies stellt jedoch keine Vermittlungsvoraussetzung dar.

Unser Schönheit ist kastriert, gechippt, geimpft, entwurmt, entfloht und wurde negativ FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis besitzt sie ebenfalls und wartet nun reisefertig auf ihr neues Zuhause. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 250 Euro kann sie in sein neues Zuhause ziehen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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