Zuhause gesucht für Nadia

09.08.26 11 288532146
RO-400001 Zalau (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.03.26 (5 Monate 1 Woche alt)
Preis:
550 €
Die kleine Nadia hat trotz eines holprigen Starts ins Leben ihr Herz am rechten Fleck behalten. Gemeinsam mit ihrer Mama Haily und ihren beiden Geschwistern, Tavio und Kenya, wurde sie am Straßenrand nahe Zalău gerettet, wo die kleine Familie vermutlich einfach ausgesetzt worden war.

Heute ist Nadia etwa 3,5 Monate alt, ca. 32 cm groß, wiegt rund 5,5 kg und ist das kleinste und zarteste Hundekind aus dem Wurf. Ausgewachsen wird sie voraussichtlich einmal mittelgroß werden.

Nadia ist im Vergleich zu ihren Geschwistern etwas zurückhaltender, aber durch und durch freundlich. Sie braucht einfach ein klein wenig mehr Zeit und Geduld, um aufzutauen und sich bei Menschen rundum wohlzufühlen. Sobald der Knoten geplatzt ist, zeigt sie jedoch ihr wunderbares Wesen. Draußen ist sie voller Lebensfreude, neugierig und verspielt, und immer für einen leckeres Snack zu haben. Mit anderen Hunden versteht sie sich prima, die Verträglichkeit mit Katzen wurde bisher noch nicht getestet.

Wer Nadia adoptiert, holt sich das volle, wunderbare Hundekind-Paket ins Haus. Sie bringt die typische Welpennase mit, die noch das komplette Hundeeinmaleins lernen muss, von der Stubenreinheit bis zum schrittweisen Alleine bleiben.

Und auch die Pubertät wird in den nächsten Monaten vor der Tür stehen. In dieser Phase werden die Grenzen schon mal ausgetestet und das Gelernte kurzzeitig vergessen.

Mit einer liebevollen, konsequenten Erziehung, etwas Feingefühl, Humor und dem Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule wird Nadia diese Phase aber spielend meistern und zu einer fantastischen Begleiterin heranwachsen.

Nadia reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit gepacktem Köfferchen und ihrem EU-Heimtierausweis in ihr neues Leben. Sie wird nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr vermittelt. Auch eine Pflegestelle wäre für sie ein wundervoller Start ins neue Leben.

https://youtu.be/NvWXW1eHSXo

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/nadia/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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