Chip wartet schon auf dich

04.05.26 08.02.26 160 286958503
29468 Bergen an der Dumme - Banzau (Niedersachsen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
22.09.25 (8 Monate 5 Tage alt)
Preis:
550 €
Der kleine Chip wartet bereits in einer Pflegestelle in Deutschland auf seine Familie.

Chip ist etwa 4 Monate und ein absoluter Herzenshund. Er ist sehr menschenbezogen, liebt Nähe, sucht den Kontakt und genießt jede Aufmerksamkeit und jede Streicheleinheit in vollen Zügen. Wer ihm ein paar Minuten schenkt, bekommt sofort ein kleines, warmes Hundekind, das sich ankuschelt, als wolle es sagen: „Bleib bitte noch ein bisschen.“ Mit anderen Hunden zeigt er sich freundlich und sozial, Katzen konnte man bisher nicht testen.

Er wird ausgewachsen vermutlich klein bleiben – ein kompakter, handlicher Begleiter, der problemlos überall dabei sein kann. Gerade weil er so klein ist, braucht er Menschen, die ihn ernst nehmen, ihm Sicherheit geben und ihn nicht unterschätzen.

Ein Zuhause, Alltagsgeräusche, Leine laufen, Stubenreinheit oder alleine bleiben – all das muss er erst noch lernen. Er braucht Menschen, die ihn geduldig an die Pfote nehmen, ihm Zeit geben und ihn mit positiver Verstärkung durch diese neue Welt begleiten. Eine liebevoll arbeitende Hundeschule kann dabei eine wunderbare Unterstützung sein, um gemeinsam Vertrauen aufzubauen und die Grundlagen zu festigen.

Auch wenn Chip jetzt noch ein Welpe ist, steht die nächste große Entwicklungsphase bereits bevor: die Pubertät. In dieser Zeit werden auch kleine Hunde mutiger, selbstständiger und testen ihre Grenzen. Kommandos scheinen plötzlich vergessen, die Ohren stellen sich auf Durchzug und das Gehirn macht gelegentlich Urlaub. Das ist ganz normal und gehört zum Erwachsenwerden dazu. Chip braucht dann Menschen, die ruhig bleiben, liebevoll konsequent sind und ihm Orientierung geben. Mit Geduld, Verständnis und positiver Bestärkung wird er diese Phase gut meistern und zu einem fröhlichen, ausgeglichenen Begleiter heranwachsen.

Chip ist gechipt, geimpft, entwurmt und kann nach einer positiven Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr vermittelt werden.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/chip-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters