Wollknäuel Gustl sucht seine Familie

01.09.25
16.07.25
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31749 Auetal - Altenhagen (Niedersachsen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
beige
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.12.24 (1 Jahr 5 Tage alt)
Preis:
500 €
Der kleine Gustl durfte Anfang August in seine Pflegestelle reisen. Hier zeigt er sich als sehr unkompliziert. Gustl liebt sowohl Menschen als auch Hunde und entpuppt sich auch als absolut kinderlieb. Er geht schon gut an der Leine, kann zeitweise auch schon ein wenig alleine bleiben und ist stubenrein. Beim Spazierengehen orientiert er sich sehr an seinem Menschen und verhält sich grundsätzlich eher entspannt.

Nun wartet das flauschige Wollknäuel darauf, von seiner zukünftigen Familie gesehen zu werden. Gustl ist ca. 8 Monate alt, hat momentan eine Größe von 32 cm und ein Gewicht von 9 kg. Ein bisschen wird er vermutlich noch wachsen, aber eher eine kleine bis mittlere Größe behalten.

Es ist schwer einzuschätzen, welche Rassen in Gustls Ahnentafel zu finden sind. Es ist aber nicht ganz auszuschließen, dass auch der ein oder andere Hüte- oder Herdenschutzhund mitgemischt hat. Deshalb sollte man sich auch mit deren möglichen Eigenschaften auseinandersetzen, bevor man sich für ein Leben mit Gustl entscheidet. Wir stehen dabei gerne beratend zur Seite.

Gustl ist gerade in einem Alter, in dem der Übergang vom süßen Welpen zum rebellischen, pubertierenden Jugendlichen oftmals fließend ist oder manchmal auch über Nacht auftritt. Da sind viel Geduld und Empathie gefragt. Aufgrund seines tollen Charakters sind wir aber ziemlich sicher, dass Gustl sich, mit den richtigen Menschen an seiner Seite, zu einem tollen Begleiter entwickeln wird, der gemeinsam mit seinen Menschen durch „Dick und Dünn“ geht.

Gustl freut sich schon auf viele schöne Spaziergänge und Abenteuer in der Natur, ein kuscheliges Plätzchen in Deinem Zuhause und Deinem Herzen. Lerne Gustl in seiner Pflegestelle kennen und lieben.

Gustl zieht kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht, zusammen mit seinem EU-Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle kann er, gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro, vermittelt werden.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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