Wirst du Prietenas sicherer Hafen?

16.09.26 12 288856949
RO-400001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Wurftag:
01.06.23 (3 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
550 €
Mit ihren großen dunklen Augen, den weichen Schlappohren und ihrem hellen Fell ist Prietena eine Hündin, bei der man irgendwie automatisch ein zweites Mal hinschaut. Dabei passt ihre sanfte Ausstrahlung ziemlich gut zu ihrem Wesen: Prietena ist eine freundliche, eher vorsichtige Hündin, die sich neuen Menschen nicht sofort in die Arme wirft.

Die etwa 3 Jahre alte und 14 kg schwere Hündin wurde abgemagert auf einem Feld gefunden. Was sie vorher erlebt hat, wissen wir nicht. Im Kontakt mit Menschen merkt man ihr jedoch an, dass sie bei Nähe und Berührungen zunächst ein wenig Zeit braucht. Sie beobachtet lieber erst einmal und möchte selbst herausfinden dürfen, ob sie sich sicher fühlen kann. Gibt man ihr diesen Raum, kann sie zunehmend entspannen.

Mit anderen Hunden zeigt sich Prietena freundlich und sozial. Katzen findet sie interessant und begegnet ihnen neugierig, bisher jedoch ohne aggressives Verhalten.

Für Prietena suchen wir deshalb keine Menschen, die einen Hund erwarten, der vom ersten Moment an unbekümmert durch sein neues Leben spaziert. Vielmehr wünschen wir uns Menschen, die Freude daran haben, Vertrauen entstehen zu sehen - in kleinen Schritten und ohne Druck. Nach ihrer Ankunft können natürlich auch noch Unsicherheiten oder Verhaltensweisen zum Vorschein kommen, die wir aus ihrem bisherigen Umfeld nicht kennen.

Prietena bringt vielleicht noch kein fertiges Handbuch für das Leben als Familienhund mit. Dafür bringt sie eine freundliche, feine Art und ganz viel Potenzial mit. Was ihr jetzt noch fehlt, ist ein Zuhause, in dem aus vorsichtigem Kennenlernen irgendwann echtes Vertrauen werden darf.

Prietena reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit gültigem EU-Heimtierausweis. Die Vermittlung erfolgt nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr.

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/prietena/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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