Wirbelwind Smilla sucht ihre Menschen

19.05.26 278 286234036
24106 Kiel - Wik (Schleswig-Holstein)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß schwarz
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht, EU Heimtierausweis
Wurftag:
01.05.25 (1 Jahr 3 Wochen alt)
Preis:
550 €
Smilla konnte Ende Februar in ihre Pflegestelle nach Kiel reisen und hat sich dort nach anfänglicher Unsicherheit bereits gut eingelebt. Mit dem vorhandenen Rüden versteht sie sich sehr gut und zeigt sich im Umgang sozial und verträglich.

Die etwa 10 Monate alte Hündin ist aktuell ca. 40 cm groß und wird voraussichtlich mittelgroß bleiben. Optisch ist Smilla eine ganz besondere Erscheinung: Ihr überwiegend weißes Fell mit eleganten schwarzen Flecken und ihr ausdrucksstarker Kopf mit warmen braunen Akzenten machen sie zu einem echten Hingucker. Ihre kleinen „Flatteröhrchen“ verleihen ihr zusätzlich einen ganz eigenen Charme.

Im Alltag zeigt sich Smilla bei ihrer Bezugsperson sehr anhänglich und verschmust. Sie genießt es sichtlich, erstmals in ihrem Leben Spielzeug zu haben und entdeckt die Welt eines Familienhundes Schritt für Schritt. Zudem ist sie bereits stubenrein und läuft schon gut an der Leine.

Im Außenbereich reagiert Smilla auf laute Geräusche noch unsicher, macht jedoch kontinuierlich Fortschritte. Hier benötigt sie weiterhin Menschen, die ihr mit Ruhe, Geduld und klarer Führung Sicherheit vermitteln.

Altersentsprechend testet Smilla auch Grenzen und probiert sich aus – ein ganz normales Verhalten für einen Junghund. Mit liebevoller Konsequenz, Struktur und positiver Bestärkung wird sie diese Phase jedoch gut meistern und sich zu einer ausgeglichenen Begleiterin entwickeln.

Für Smilla wünschen wir uns ein Zuhause bei Menschen, die Freude daran haben, einen jungen Hund auf seinem Weg ins Erwachsenenleben zu begleiten, ihm Orientierung zu geben und gemeinsam zu wachsen.

Smilla zieht kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Nach positiver Vorkontrolle kann sie gegen eine Schutzgebühr von 550 Euro vermittelt werden.

Weitere Infos über Smilla und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/smilla-6/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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