Wer schenkt dem stattlichen Hundekind Leonardo ein Zuhause?

20.09.26 19 288895664
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht, EU Heimtierausweis
Wurftag:
04.03.26 (6 Monate 2 Wochen alt)
Preis:
550 €
Leonardo ist etwa 5 Monate alt und bringt mit seinen langen Beinen, den großen Pfoten und seinem hellen, flauschigen Fell schon jetzt über 13 kg auf die Waage. Ein bisschen muss er zwar noch in sein Fell hineinwachsen, aber eines lässt sich bereits erahnen: Aus diesem Hundekind wird vermutlich einmal ein größerer Rüde.

Der junge Leonardo wird als sehr freundlicher, lieber und aktiver Welpe beschrieben. Menschen gegenüber zeigt er sich offen und zugewandt und auch mit anderen Hunden versteht er sich gut. Sogar Katzen hat Leonardo bereits kennengelernt und zeigt sich mit ihnen verträglich.

Aufgrund seiner Optik und seiner zu erwartenden Größe können wir nicht ausschließen, dass in Leonardo Herdenschutzhund-Gene stecken. Was davon später tatsächlich in seinem Wesen zum Vorschein kommt, wird sich erst mit zunehmendem Alter zeigen. Herdenschutzhunde sind häufig selbstständig denkende, wachsame Hunde, die nicht unbedingt darauf warten, dass der Mensch jede Entscheidung für sie trifft. Deshalb suchen wir für Leonardo Menschen, die sich mit den möglichen Eigenschaften eines Herdenschutzhundes auseinandergesetzt haben und ihm später auch räumlich ein passendes Zuhause bieten können. Ein Haus mit sicher eingezäuntem Garten in eher ländlicher Umgebung wäre für ihn ideal.

Leonardo ist noch ein Hundekind und entsprechend steht das Hunde-ABC ganz am Anfang. Stubenreinheit, Leinenführigkeit, Ruhe halten und all die kleinen und großen Regeln des Zusammenlebens muss er erst lernen. Dabei wünschen wir uns für ihn Menschen, die ihn freundlich und konsequent begleiten, ihm Sicherheit vermitteln und mit positiver Verstärkung arbeiten. Auch die Pubertät wird irgendwann dafür sorgen, dass aus dem niedlichen Welpen vorübergehend ein junger Hund mit ziemlich eigenen Vorstellungen werden kann.

Aktuell wird Leonardo aufgrund einer Demodex-Erkrankung tierärztlich behandelt. Der dadurch entstandene Fellverlust ist auf den Bildern noch gut zu erkennen. Nun darf sich seine Haut erholen und hoffentlich schon bald wieder ein schönes Fell nachwachsen.

Hinter den großen dunklen Augen steckt jedenfalls ein freundlicher junger Kerl, der sein ganzes Leben noch vor sich hat. Was Leonardo jetzt braucht, sind die richtigen Menschen, bei denen aus dem etwas zerrupften Hundekind einmal ein selbstbewusster, zuverlässiger Begleiter werden darf.

Leonardo ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr vermittelt werden.

https://einherzfuerstreuner.de/project/leonardo-2/

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E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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