Wer schenkt Baron das Happy-End ?

01.12.25
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286364452
RO-430001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun, schwarz
Gesundheit:
gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht
Wurftag:
29.11.17 (8 Jahre 1 Woche alt)
Preis:
500 €
Bei Baron braucht es keinen zweiten Blick, sie nimmt einen sofort für sich ein. Ihre Vielzahl an wunderbaren Charaktereigenschaften, dazu ihr freundliches und umgängliches Wesen, macht sie zu einem echten Goldstück, das noch so viel Liebe zu geben hat.

Als Baron in unsere Obhut kam, war sie extrem dünn, was leider auf keine leichte Vergangenheit hindeutet. Doch sie hat all das nicht in Bitterkeit verwandelt, ganz im Gegenteil, sie ist lebensfroh, neugierig und hat ein enormes Vertrauen in die Menschen. Wer Baron aufnimmt, gewinnt eine loyale Begleiterin, die ihre Zuneigung tief und ehrlich zeigt. Auch gegenüber anderen Hunden verhält sie sich entspannt und absolut sozial. Ob sie Katzen mag, wissen wir nicht.

Baron ist schätzungsweise 8 Jahre alt und rund 55 cm groß. Trotz ihrer bereits leicht ergrauten Schnauze ist sie eine stolze und schöne Hündin mit deutlich ausgeprägten Schäferhundanteilen. Schäferhunde gelten im Allgemeinen als intelligent, lernfreudig, wachsam und zählen zu den treuesten Hunderassen überhaupt.

Ein Leben im Haus hat Baron nie kennengelernt und vermutlich auch noch keine gezielte Erziehung erfahren. Sie sucht Menschen, die Zeit, Geduld und Verständnis mitbringen und verstehen, dass ihre bisherige Welt sich deutlich von dem unterscheidet, was sie in ihrem zukünftigen Zuhause erwartet. Wir sind uns aber sicher, dass sie mit der richtigen Unterstützung ihr Bestes geben wird, um sich gut einzuleben und Neues zu lernen.

Wir wünschen uns für Baron ein Zuhause, in dem sie endlich ankommen darf, verwöhnt wird und ein fester Teil der Familie ist. Spaziergänge in ihrem eigenen Tempo, kleine Abenteuer, Kopfarbeit und Unmengen an Streicheleinheiten werden sie zufrieden, ausgeglichen und rundum glücklich machen. Ein Garten, in dem sie sich frei bewegen, nach Herzenslust schnüffeln und sich danach ein ruhiges Plätzchen zum Ausruhen suchen kann, wäre für sie ein absoluter Hauptgewinn.

Nach einer positiven Vorkontrolle und der Übernahme einer Schutzgebühr in Höhe von 500 Euro reist Baron kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit einem EU-Heimtierausweis.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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