Traumhund Rick sucht seine Menschen

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RO-400001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.04.24 (2 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
550 €
Cluj, Rumänien.
Rick ist einfach ein toller Kerl! Freundlich, verspielt und dabei trotzdem respektvoll wartet der hübsche Schäfi-Mix in Rumänien auf sein großes Glück. Mit seinen etwa 5 Jahren steht Rick mitten im Leben – kein wilder Jungspund mehr, aber immer noch aktiv, lernfreudig und bereit für gemeinsame Abenteuer. Und wir wollen ihn nicht mehr warten sehen!
Rick mag Menschen sehr und zeigt sich in Rumänien als ausgeglichener und angenehmer Begleiter. Durch seinen freundlichen und ruhigen Grundcharakter ist er dabei ein besonders angenehmer Vertreter seiner vermuteten Rasse. Dennoch sind seine Schäferhund-Gene nicht zu unterschätzen. Daher suchen wir Menschen, die Erfahrung mit dieser Rasse und idealerweise auch mit charakterstarken Hunden haben, um Rick mit Geduld, Konsequenz und positiv verstärkendem Training zu begleiten.
Schäferhunde sind bekannt für ihre gute Nase und ihre hohe Intelligenz. Eine Familie, die Freude daran hat, ihn mit Nasenarbeit, Suchspielen oder auch gemeinsamen Wanderungen auszulasten, wäre ein absoluter Jackpot für Rick. Mit Artgenossen ist der Prachtbursche sehr verträglich und teilt sich aktuell auch seinen Außenzwinger mit einer Hündin – ein vorhandener Hund im neuen Zuhause wäre also gut vorstellbar.
Über Ricks Vergangenheit ist nicht viel bekannt. Er wurde allein auf der Straße gefunden und ist nun bereit für einen Neustart.
Rick hat seinen Koffer gepackt und kann seine große Reise jederzeit antreten. Er ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und hat auch schon seinen EU-Heimtierausweis griffbereit.
Nach positiver Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr von 550 Euro vermittelt werden. Eine Pflegestelle in Deutschland wäre ebenfalls eine große Chance für unseren Rick.

Weitere Infos über Rick und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/rick-2/

https://youtu.be/WFoy9geduFw
https://youtu.be/MbroxJEOhhA

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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