Marley sucht ein aktives Zuhause

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39288 Burg (Sachsen-Anhalt)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.20 (6 Jahre 7 Monate alt)
Preis:
550 €
Marley ist ein etwa 6 Jahre alter Schäferhund-Mischling mit einer beeindruckenden Ausstrahlung. Sein glänzendes schwarz-braunes Fell, seine kräftige Statur und sein unverwechselbares Steh- und Knickohr machen ihn zu einem echten Hingucker. Doch noch viel schöner als sein Äußeres ist sein Wesen.

Marley ist ein unglaublich freundlicher, aufgeschlossener und menschenbezogener Hund. Auch fremden Menschen begegnet er offen und freundlich. Er liebt gemeinsame Aktivitäten, spielt gerne und zeigt sich als fröhlicher, lernwilliger Begleiter, der seinen Menschen gefallen möchte.

Typisch Schäferhund arbeitet Marley gerne mit seinem Menschen zusammen. Er ist intelligent, aufmerksam und möchte geistig wie körperlich ausgelastet werden. Mit Geduld, klarer Führung und liebevoller Konsequenz entwickelt er sich zu einem großartigen Begleiter.

Im Alltag gibt es nur wenige Dinge, an denen noch gearbeitet werden sollte. Vor allem vorbeifahrende Autos regen Marley momentan noch sehr auf und er reagiert darauf territorial. Deshalb wünschen wir uns für ihn ein eher ruhiges Zuhause und keine Wohnlage direkt an einer stark befahrenen Straße. Mit entsprechendem Training und einer souveränen Führung lässt sich auch daran sehr gut weiterarbeiten.

Mit anderen Hunden ist Marley grundsätzlich gut verträglich. Katzen sollten hingegen nicht in seinem neuen Zuhause leben.

Für Marley suchen wir Menschen, die Freude an einem intelligenten, aktiven Schäferhund haben und Lust darauf, gemeinsam mit ihm durchs Leben zu gehen. Er möchte nicht einfach nur dabei sein – er möchte ein echtes Familienmitglied sein.

Marley kann jederzeit nach Absprache in seiner Pension besucht und kennengelernt werden.

Marley ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Selbstverständlich besitzt er einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr vermittelt werden.

Wer schenkt diesem großartigen Schäferhund endlich das Zuhause, das er so sehr verdient hat?

https://youtu.be/p4dNtM_NQn4

Weitere informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/marley/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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