Wer hat unsere Sluppy lieb?

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RO-437345 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
beige-braun, etwas schwarz
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
20.08.25 (9 Monate 1 Woche alt)
Preis:
550 €
Sluppy misst gerade einmal 33 cm, wiegt 14 kg – und trotzdem schlägt in diesem kleinen Körper ein Herz, das kaum größer sein könnte. Wer die süße Maus in sein Leben lässt, erlebt eine anhängliche Begleiterin, die jeden Tag auf ihre ganz eigene, lebendige Art besonders macht.

Gefunden wurde die rund 2,5 Jahre alte Sluppy in einem Dorf nahe Zalau, wo sie völlig desorientiert über die Bahngleise lief – ein Moment, der für sie hätte tödlich enden können. Aktuell lebt Sluppy bei unserer rumänischen Kollegin Raluca in einer Außenanlage zusammen mit vielen anderen Hunden. Dort ist sie zwar sicher und wird gut versorgt, doch ein richtiges Zuhause mit eigenem gemütlichen Körbchen kann das natürlich nicht ersetzen.

Die hübsche Sluppy mit den weißen Pfoten ist eine freundliche und zugängliche Hündin, die sehr gerne ihre Zuneigung zeigt. Besonders zu Ralucas Tochter hat sie schnell eine enge Freundschaft aufgebaut und geht dabei sehr liebevoll mit ihr um. Gestreichelt zu werden und Leckerchen zu bekommen, gehören zu Sluppys größten Leidenschaften, zwischen denen sie sich wohl nur schwer entscheiden könnte – in ihrem neuen Zuhause darf sie hoffentlich einfach beides ausgiebig genießen.

An der Leine ist Sluppy noch ein bisschen vorsichtig und unsicher, doch dies lässt sich sicherlich mit kontinuierlichem Training und souveräner Begleitung schnell in den Griff bekommen. Auch Themen wie Stubenreinheit, Alleinbleiben oder Autofahren spielen in ihrem derzeitigen Leben noch keine Rolle und müssen ihr geduldig und verständnisvoll beigebracht werden.

Sluppy versteht sich prima mit anderen Hunden und liebt es, mit ihnen zu toben und zu spielen. Wir können uns daher gut vorstellen, dass sie auch als Zweithündin wunderbar in ein Zuhause passt. Ob sie sich auch mit Katzen anfreunden würde, können wir leider nicht sagen.

Nach einer positiven Vorkontrolle und der Übernahme einer Schutzgebühr in Höhe von 550 Euro reist Sluppy kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit einem EU-Heimtierausweis.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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