Tiny Tim sucht Zuhause ohne Kinder

10.09.24
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282502529
84437 Reichertsheim (Bayern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert, EU Heimtierausweis
Wurftag:
01.07.23 (1 Jahr 3 Monate alt)
Preis:
500 €
Und schon wieder muss Tiny Tim (jetzt Poldi) sein Zuhause verlassen. Und dies so schnell wie möglich. Seine jetzige Familie muss sich schweren Herzens von Tiny Tim trennen. Leider ist er mit den im Haushalt lebenden Kindern überfordert.

Tiny Tim ist jetzt etwa 1 Jahr alt, 56 cm groß und 20 kg schwer. In ihm könnte ein Schäferhundmix stecken. Der aufgeweckte Hundejunge liebt die Aufmerksamkeit seiner Bezugsperson, wird gerne kognitiv ausgelastet, ist stubenrein und kann auch schon ein paar Stunden alleine bleiben.
Das hört sich ja eigentlich sehr gut an.

Leider reagiert er aber sehr gestresst auf kleine Kinder und den damit verbundenen Trubel. Auch ist bei ihm ein gewisser Jagdtrieb vorhanden. Katzen gehören absolut nicht zu seinen Freunden. Und auch zu viele Außenreize machen Tiny Tim noch nervös. In reizarmer Umgebung hört er aber schon recht gut und auch mit anderen Hunden spielt Tiny Tim sehr gerne und ausgelassen.

Für Tiny Tim wünschen wir uns geduldige und engagierte Adoptanten, die ihn an der Pfote nehmen und ihm die Aufmerksamkeit und weitere Erziehung schenken, die er so dringend noch braucht. Auch befindet er sich gerade mitten in der anstrengenden Pubertätszeit. In dieser Zeit werden neu erlernte Regeln teilweise ganz genau hinterfragt und die Ohren schalten auf Durchzug. Doch auch diese Phase geht vorüber und wird bei einer liebevollen und konsequenten Erziehung einen wunderbaren Begleiter hervorbringen. Unterstützend empfehlen wir dabei den Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule.

Ein Garten in ländlicher Umgebung, gerne auch mit Ersthündin wären für den quirligen Rüden der lang ersehnte Lottogewinn.

Tiny Tim kann nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein endgültiges Zuhause umziehen. Er ist gechipt, entwurmt, geimpft und entfloht. In sein Köfferchen packt er seinen EU-Heimtierausweis.

Möchtest du der Fels in Tiny Tims Leben werden? Dann melde dich gerne bei uns und besuche Tiny Tim.

https://einherzfuerstreuner.de/project/tiny-tim/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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