Thali sucht hundeerfahrene Menschen

30.04.24
16.06.23
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278592113
RO-430071 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.16 (8 Jahre 5 Monate alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien Es ist nass, es ist laut, es stinkt und die Kälte wandert durch jeden Teil deines Körpers. Kannst du dir das vorstellen? So geht es unseren Hunden im öffentlichen Shelter in Baia Mare, besonders jetzt wo es dort Winter ist, und so geht es auch unserer bezaubernden Thali.

Als Thali in der Nähe einer Busstation gefunden wurde, hatte sie eine riesige Wunde mit einer starken Infektion an ihrem Hals. Unser Team sah sie dort und nahm sie natürlich sofort in unsere Obhut. Diese ist aber bereits gut verheilt und der Hündin geht es gut. Die extrem schüchterne Thali ist ca. 7-8 Jahre alt, 45 – 50 cm groß und wiegt rund 20kg.

Das Shelter ist eine große Herausforderung für sie. Wie gerne hätte sie ein Bettchen in einem warmen Zuhause mit Menschen, die sie lieben. Dieser Gedanke lässt sie weitermachen und sich nicht komplett aufgeben. Wir sind uns sicher, dass so bald Thali Vertrauen in ihre Menschen gefasst hat, wird sie eine ganz tolle Begleiterin und wird die Regeln eines Haushaltes schnell verstehen.

Nach einer für sie angemessenen Eingewöhnungszeit wäre ein Besuch einer ausschließlich positiv arbeitenden Hundeschule für sie denkbar, um mit Artgenossen zu spielen und mit dir gemeinsam das Hunde ABC zu erlernen. Dies fördert auch die Bindung zwischen Mensch und Hund. Die liebenswerte Hündin braucht Zeit, um in die Menschen Vertrauen zu fassen, deshalb solltest du ihr mit viel Geduld und Empathie zur Seite stehen. Sie versteht sich mit ihren Artgenossen sehr gut. Katzen kennt sie nicht und können auch nicht getestet werden. Auch eine Pflegestelle könnte ihr unheimlich viel Sicherheit schenken.

Thali reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro zu ihrer Familie reisen.

Zeigst du Thali wie toll Menschen sein können und wie schön das Leben ist?

https://youtu.be/1saYg3XgxqE
https://youtu.be/lpfcMumnRn8
https://youtu.be/4-PgswTJScY

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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