Tails wartet auf sein Für-Immer-Zuhause

09.10.26 15 289056065
44357 Dortmund - Bodelschwingh (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß
Wurftag:
01.06.26 (4 Monate 1 Woche alt)
Preis:
550 €
Tails wurde zusammen mit seinem Bruder und der Mama allein und völlig verängstigt auf der Straße aufgegriffen. Und das war auch ihr großes Glück, denn so kleine, zarte Welpen hätten ohne menschliche Hilfe sicher nicht lang überlebt. Tals zeigt sich in seiner Pflegestelle als neugieriger, aufgeschlossener Welpe, er genießt Streicheleinheiten und spielt mit seinem Bruder.

Er kennt das Leben in einem Haushalt noch nicht lange und muss die Stubenreinheit und die anderen Regeln für einen braven Familienhund noch weiter erlernen. Aber wir hoffen sehr, dass er das ganze Welpen 1×1 schnell lernen wird, wenn er sich in einem neuen Zuhause erst eingelebt hat und Vertrauen aufgebaut werden konnte.

In wenigen Monaten wird der hübsche Junge voraussichtlich zu einem kleinen, aber lebendigen und lustigen Junghunden herangewachsen sein, der besonders während der Pubertät von seinen Menschen eine ordentliche Portion an Beschäftigung, Geduld und konsequenter Erziehung einfordern wird. Deshalb suchen wir nach tierlieben und verantwortungsbewussten Adoptant:innen, die ganz viel Lust auf das „Abenteuer Welpenerziehung“ haben, und empfehlen den Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule.

Der süße Tails hat kurzes, schneeweißes Fell, lustige, kleine Schappöhrchen – das eine weiß und das andere schwarz – und eine glänzende, rabenschwarze Nase. Mit blanken Augen, von denen das eine bläulich schimmert, guckt er zuversichtlich in seine Zukunft. Voraussichtlich wird der hübsche Welpe seine kleine Größe behalten und auch in der Zukunft viele entzückte Blicke auf sich ziehen.

Wenn du dir einen besonders hübschen, kleinen Rüden an deiner Seite wünschst und dich für den zuckersüßen Tails interessierst, melde dich bei uns. Er kann gechipt, entwurmt, entfloht und im Besitz eines EU-Heimtier-Ausweises in sein neues Zuhause reisen. Nach einer positiven Platzkontrolle wird er gegen eine Schutzgebühr vermittelt. Tals kann auf seiner Pflegestelle besucht werden.

https://youtu.be/OiFgegEmQ74

Weitere informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/tails/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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