Süßer Biscuit sucht ein Zuhause

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RO-317120 Fantanele (Arad, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
beige
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.10.25 (6 Monate 1 Woche alt)
Preis:
500 €
Fantanele, Rumänien.
Was ist klein und süß? Richtig, ein Keks! Und was ist noch süßer und einfach zum Dahinschmelzen? Das ist definitiv unser kleiner Hundebub Biscuit! Mit seinem weichen, hellbraunen Fell und den lieben Augen ist er so ein goldiger Schatz – man muss ihn einfach sofort ins Herz schließen!
Der etwa fünf-sechs Monate alte Rüde sollte eigentlich gerade, wie jeder Welpe, unbeschwert spielen und die Welt entdecken. Doch stattdessen wurde Biscuit auf einer Müllhalde im rumänischen Hinterland in einem unfassbar schlimmen Zustand gefunden. Er hatte starke Schmerzen und konnte kaum laufen. Beim Tierarzt wurde dann klar, wie viel Elend dieser kleine Kerl bereits durchmachen musste: Röntgenaufnahmen zeigten mehrere alte und frische Brüche, darunter ein mehrfach gebrochenes Bein und gebrochene Rippen.
Momentan lebt Biscuit auf einer liebevollen Pflegestelle in Rumänien, allerdings in Außenhaltung. Er wurde inzwischen operiert, denn einige seiner Brüche mussten chirurgisch versorgt werden, damit er später einmal schmerzfrei laufen kann. Daraus resultierend hat er nun im Vorderbein ein Implantat zur Stabilisierung. Dieses wird ihn nicht behindern, sollte jedoch in Zukunft beobachtet werden. Selbstverständlich liegen uns Arztberichte und Röntgenbilder vor, diese können gerne bei Interesse versendet werden.
Der kleine Biscuit kennt das Leben in einem Haus leider bisher noch nicht, lernt aber aktuell Dinge wie An-der-Leine-Laufen, und entwickelt sich zu einem aufgeschlossenen, freundlichen jungen Hund, der sich ein liebevolles Zuhause wünscht. Aktuell ist er ca. 43 cm groß und wird eher mittelgroß bleiben.
Biscuit muss, wie jeder Welpe, das Hunde-Einmaleins erst noch lernen, und auch er kommt einmal in die Pubertät, die man mit viel Verständnis, Geduld und Humor aber gut meistern kann. Sicherlich würde ihm ein souveräner Ersthund bei der Eingewöhnung helfen, denn mit Artgenossen versteht er sich sehr gut.
Der kleine Keks kann voraussichtlich ab Mitte April in sein neues Zuhause reisen, wenn er sich vollständig von der OP erholt hat. Aktuell ist er noch eingegipst. Auch eine Pflegestelle in Deutschland würde ihm sehr helfen.
Er reist gechipt, entfloht, entwurmt und geimpft und bringt seinen EU-Heimtierausweis mit.

Weitere Infos über Biscuit und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/biscuit-3/

https://youtu.be/7XEloPgIUvE
https://youtu.be/H-IHAUUdHHA

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

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Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

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Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

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Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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