Strolch sucht ein aktives Zuhause

09.11.25
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286171156
RO-400001 Zalau (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
grau
Wurftag:
01.01.23 (2 Jahre 11 Monate alt)
Preis:
500 €
Strolch ist ein aufgeweckter, selbstbewusster 2-jähriger Rüde, dessen Geschichte bei uns so abenteuerlich begann: Er wurde während eines Besuchs von Sandra und Richard gefunden. Er tauchte wie von Zauberhand mitten auf der Straße, die den Wald kreuzte, auf – desorientiert und verzweifelt, vermutlich ausgesetzt.

Mit ca. 50 cm Schulterhöhe und 20 kg ist er ein mittelgroßer, aufgeweckter Gefährte, der derzeit in Zalau bei unserer Tierschützerin Raluca im Außenbereich lebt. Strolch ist ein Musterbeispiel für einen ausgeglichenen und neugierigen Hund. Man könnte meinen, er sei zunächst reserviert, doch dieser Eindruck verfliegt meist schon nach wenigen Minuten: Er ist sehr menschenbezogen, liebt es, gestreichelt zu werden, ist neugierig und ein absoluter Fan von Snacks, was das Training sehr erleichtert. Er zeigt sich allgemein ruhig, ausgeglichen und ist verträglich mit Artgenossen. Ob das auch für Katzen gilt, wissen wir nicht.

Aufgrund seiner Intelligenz und seiner Wachsamkeit vermuten wir, dass in Strolch Hütehund-Gene schlummern. Diese tollen Hunde bringen besondere Qualitäten mit, stellen aber auch spezielle Anforderungen an ihr Zuhause: Strolch braucht klare Führung und möchte geistig wie körperlich ausgelastet werden. Das heißt, er benötigt mehr als nur Spaziergänge; er freut sich über Aufgaben, über das Lernen neuer Kommandos und eine konsequente, aber liebevolle Erziehung, um seine hohe Intelligenz positiv zu nutzen. Dabei könnte auch der Besuch einer Hundeschule hilfreich sein.

Strolch hat seine Zeit im Wald beendet und wartet nun sehnsüchtig darauf, in Ruhe bei seinen Herzensmenschen anzukommen, um endlich sein großes, loyales Hundeherz zu verschenken und ein erfülltes Hundeleben zu führen.

Strolch reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit seinem EU-Heimtierausweis in seine Familie. Nach positiver Vorkontrolle kann Strolch gegen eine Schutzgebühr vermittelt werden, aber auch über eine Pflegestelle würde er sich sicher freuen.

https://youtu.be/RbrK7kq0pCY

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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