Sokki ist bereit für ein neues Leben bei dir

26.07.26 10 288407698
85128 Nassenfels (Bayern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
-
Wurftag:
01.09.25 (10 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
550 €
Der hübsche Sokki ist gerade einmal 9 Monate alt, hat aktuell eine Schulterhöhe von aktuell ca. 62 cm und lebt bereits auf einer liebevollen Pflegestelle in Wolkertshofen. Von dort aus macht er sich nun auf die Suche nach einem Zuhause, in dem er ankommen und sein Leben genießen darf. Am liebsten in ländlicher Lage oder am Stadtrand, in einem Haus mit Garten.

Sokki ist ein offener, menschenbezogener und ausgesprochen freundlicher Junghund. Er liebt die Nähe seiner Menschen, genießt ausgiebige Kuscheleinheiten und zeigt sich auf seiner Pflegestelle als anhänglicher Begleiter.

Auch das Hunde-1×1 beherrscht der junge Rüde schon erstaunlich gut: Er ist stubenrein, läuft bereits schön an der Leine und kennt die Grundkommandos „Sitz“, „Platz“, „Bleib“, „Warte“ und „Go“. An seinem Rückruf wird derzeit fleißig gearbeitet. Begegnungen mit Autos oder Radfahrern meistert Sokki souverän und gelassen.

Wie jeder Junghund steckt auch Sokki aktuell mitten in der Pubertät. Einer spannenden, aber auch herausfordernden Entwicklungsphase. Deshalb wünscht er sich Menschen, die ihm mit einer klaren Struktur, liebevoller Konsequenz sowie Geduld und Verständnis Sicherheit geben.

Das Alleinbleiben funktioniert nach einer Eingewöhnungszeit bereits gut, bisher kennt er es mit einem Hundekumpel an seiner Seite. Deshalb würde sich Sokki sehr über einen souveränen Ersthund freuen, der ihm Orientierung gibt und ihm den Start im neuen Zuhause erleichtert.

Nach seiner Eingewöhnung würde Sokki sicherlich viel Freude am Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule haben. Gemeinsames Training fördert nicht nur seine Entwicklung, sondern stärkt auch die Bindung zwischen Hund und Mensch.

Sokki zieht gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht, kastriert und selbstverständlich mit EU-Heimtierausweis in sein neues Zuhause. Nach einer positiven Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr vermittelt werden.

Wer schenkt diesem tapferen Jungspund die Chance auf ein unbeschwertes Hundeleben und zeigt ihm, wie schön ein eigenes Zuhause sein kann?

https://youtu.be/3FhsgcX-fAc

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/sokki/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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