Smartie sucht seine Menschen

12.08.23
03.07.23
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278744317
RO-430311 Baia Mare - Bogenhausen (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
Schwarz.braun
Wurftag:
01.01.22 (2 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
450 €
Baia Mare, Rumänien. 3 Zimmer, Küche, Bad gesucht für unseren Smartie. Smartie wurde wie so viele als Welpe auf der Straße gefunden und ist nun leider schon so groß geworden im Shelter. Aus unserem kleinen süßen Smartie ist ein großer, hübscher Mann geworden. Leider ist er auch ein wenig scheuer und schüchterner geworden, das stellen wir bei den Junghunden immer wieder fest. Je länger sie im Kennel sich entwickeln müssen, desto schüchterner können sie werden. Er müsste dringend sein Köfferchen packen dürfen.

Smartie ist ca. 1,5 Jahre alt und hat eine aktuelle Größe von 55 cm. Wir gehen davon aus, dass er mittelgroß bleiben wird. Mit Hunden und Menschen vor Ort ist er absolut verträglich und freundlich, bleibt aber erstmal auf Abstand, wenn man ihn streicheln möchte. Er hat schon einen richtigen Charakterkopf und seine wunderschöne Maske behalten.

Smartie ist mitten in der Pubertät und wünscht sich eine Familie, die konsequent aber liebevoll erzieht. Eine gute Hundeschule wäre sicher auch nicht verkehrt. So kann aus Smartie ein supernetter und treuer Begleiter durch Dick und Dünn werden. Wir sind sicher, in einem warmen liebevollen Zuhause wird aus ihm ein treuer und loyaler Begleiter.

Wir wünschen uns für Smartie einen freundlichen und liebevollen und geduldigen Umgang, gerne auch in einer Familie, aber die Kinder sollten schon grösser und standfester sein und ihn auch in Ruhe lassen können, wenn er das möchte. Ein ausreichend eingezäunter Garten zum Spielen und Toben wäre das Paradies für Smartie.

Smartie reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 450 Euro vermittelt. Smartie bringt selbstverständlich einen EU-Heimtierausweis mit.

Schenkst du Smartie dein Herz?

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:

https://www.einherzfuerstreuner.de/project/smartie-3/

https://youtu.be/WasomFrPNds
https://youtu.be/o_LSNfUFaG0

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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