Dackelfans aufgepasst - hier kommt Blitz!

26.04.24
10.03.24
634
280905545
81925 München - Bogenhausen (Bayern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.09.23 (7 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
500 €
81925 München. Der kleine Blitz konnte im April in seine Pflegestelle reisen. Neugierig erkundet er seine neue Welt.

Ursprünglich stammt Blitz aus Rumänien. Dort wurde er mit seinen Geschwistern gefunden und zunächst im Shelter in Sicherheit gebracht.Blitz, mit seinen 25 cm und einem Gewicht von ca. 5 kg, trägt unverkennbar die charakteristischen Dackel-Gene in sich, was seinen unverwechselbaren Look mit kurzen Beinen und einem langen Körper erklärt.

Von Anfang an schläft Blitz Nachts durch, ist zu 99,9% stubenrein und versteht sich mit dem vorhandenen Rudel sehr gut. Autofahren, an der Leine gehen und auch ein bisschen alleine bleiben- all das kann der kleine Dackeljunge schon.

Dackel sind nicht nur für ihr niedliches Aussehen bekannt, sondern auch für ihren verspielten, anhänglichen und intelligenten Charakter. Die Energie, Eigenständigkeit und der vorhandene Spürsinn machen ihn außerdem zu einem faszinierenden Gefährten. Eine entsprechende Auslastung ganz nach seinen Bedürfnisse sind für sein Wohlbefinden wichtig.

Wir wünschen uns für den kleinen Blitz eine liebevolle Familie, die ihm zeigt, wie ein artgerechtes Hundeleben funktioniert. Spaziergänge, Schnüffelspiele und Kuschelstunden würden ihn sicher glücklich machen.

Im ersten Lebensjahr sollten Welpen so wenig wie möglich alleine sein. Außerdem steht die eher anstrengende Pubertätszeit noch bevor. Und die trifft jeden Hund, egal ob klein oder groß oder Junge oder Mädchen. Das Hormonchaos stellt das Leben der kleinen Racker auf den Kopf. Sie “vergessen” oft alles, was sie bisher gelernt haben, und die Ohren schalten auf Durchzug. Daher ist es in dieser Phase besonders wichtig, konsequent - aber liebevoll - zu erziehen. Und es gibt auch eine gute Nachricht: Auch diese Phase geht vorüber!

Der hübsche Blitz könnte nach einer positiven Vorkontrolle und der Übernahme einer Schutzgebühr von 500 Euro sein neues Hundebettchen beziehen. Er wäre dann gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und im Besitz eines EU-Heimtierausweises.

Wer möchte Blitz in seiner Pflegestelle kennenlernen?

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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