Senja wünscht sich eine Familie

19.10.26 24 289144051
RO-4000001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
.
Wurftag:
01.03.26 (7 Monate 2 Wochen alt)
Preis:
550 €
Senja war gerade einmal vier Wochen alt, als sie gefunden wurde. Eine Frau nahm das kleine Hundemädchen bei sich auf und kümmerte sich um sie. Eigentlich wollte sie Senja behalten, doch da bereits viele Hunde bei ihr leben, konnte sie keinen weiteren dauerhaft aufnehmen. Deshalb wurde Senja zur Adoption freigegeben. Heute lebt sie auf einer Pflegestelle und wartet darauf, endlich ihre eigene Familie zu finden.

Senja ist eine freundliche, sanfte und sensible Hündin, die fremden Menschen zunächst etwas schüchtern begegnet. Hat sie jedoch Vertrauen gefasst und ihre anfängliche Zurückhaltung abgelegt, zeigt sie sich von ihrer besonders liebevollen Seite. Dann genießt sie Streicheleinheiten, sucht die Nähe ihrer Bezugspersonen und liebt es, gemeinsam zu spielen. Auch mit Kindern kommt sie gut zurecht, wobei ein ruhiger und respektvoller Umgang wichtig ist, damit sie sich sicher fühlt.

Mit anderen Hunden versteht sich Senja wunderbar, und auch Katzen gehören zu ihren Freunden. Besonders auffällig ist, wie stark sie sich an anderen Hunden orientiert. Sie geben ihr Sicherheit und helfen ihr, neue Situationen besser einzuschätzen. Deshalb wäre ein freundlicher, souveräner Ersthund in ihrem zukünftigen Zuhause besonders schön. Ein vierbeiniger Begleiter könnte ihr helfen, noch mehr Selbstvertrauen zu entwickeln und sich leichter in ihrem neuen Alltag zurechtzufinden.

Optisch ist Senja eine bezaubernde, sehr schlanke junge Hündin (aktuell wiegt sie ca. 7kg). Sie bringt eine Schulterhöhe von etwa 50 cm mit. Ihre elegante Erscheinung passt wunderbar zu ihrem sanften Wesen. Doch in diesem schmalen Hundekörper steckt auch eine neugierige, verspielte Persönlichkeit, die noch viel entdecken möchte.

Besonders schön ist Senjas Freude am Lernen. Sie ist ausgesprochen lernfreudig und liebt es, kleine Kunststücke einzuüben. Gemeinsames Tricktraining, Suchspiele und andere positive Beschäftigungen könnten ihr nicht nur viel Spaß machen, sondern auch dabei helfen, ihr Selbstvertrauen weiter zu stärken. Wichtig ist, sie dabei nicht zu überfordern, sondern ihr mit Geduld und kleinen Erfolgserlebnissen zu zeigen, was alles in ihr steckt.

Mit ihren sieben Monaten steckt Senja mitten in der Pubertät. Auch wenn sie auf ihrer Pflegestelle bereits einiges kennenlernen durfte, wird das Leben in einer neuen Familie zunächst viele Veränderungen mit sich bringen. Leinenführigkeit, Stubenreinheit und entspanntes Alleinbleiben sollten deshalb nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Ihre zukünftigen Menschen müssen bereit sein, mit ihr am Hunde-ABC zu arbeiten, ihr Zeit zum Ankommen zu geben und auch das eine oder andere Missgeschick mit Gelassenheit zu nehmen.

Während der Pubertät kann es außerdem passieren, dass Senja Grenzen ausprobiert, eigene Ideen entwickelt oder bereits Gelerntes vorübergehend wieder „vergisst“. Gerade bei einer sensiblen jungen Hündin sind liebevolle Konsequenz, klare Orientierung und positive Bestärkung besonders wichtig. Eine positiv arbeitende Hundeschule kann dabei eine wertvolle Unterstützung sein und gleichzeitig die Bindung zwischen Senja und ihren Menschen stärken.

Für Senja wünschen wir uns ein liebevolles, eher ruhiges Zuhause bei geduldigen Menschen, die Verständnis für ihre anfängliche Schüchternheit haben und sie nicht bedrängen. Ein souveräner Ersthund wäre eine wunderbare Unterstützung. Gleichzeitig sollten ihre Menschen Freude daran haben, gemeinsam mit ihr zu spielen, zu lernen und die Welt zu entdecken.

Nach einer erfolgreichen Vorkontrolle und gegen Übernahme einer Schutzgebühr darf Senja kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in ihr neues Zuhause reisen. Ihren EU-Heimtierausweis bringt sie selbstverständlich mit.

Wer möchte Senja die Zeit schenken, die sie zum Auftauen braucht, und dafür eine verschmuste, verspielte und lernfreudige Freundin fürs Leben gewinnen?

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/senja/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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