Sanfter Flauschbär Sammy sucht gemütliches Zuhause

08.02.26 64 286957327
RO-437345 Busag (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.02.22 (4 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
500 €
Sammy ist ein etwa 4 Jahre alter Rüde, ca. 45 – 50 cm groß, und ein absoluter Hingucker: Seine große, flauschige weiße „Mähne“ und sein liebevoller Ausdruck machen ihn zu einem echten Prachtkerl. Doch so beeindruckend sein Äußeres auch ist – sein Charakter ist mindestens genauso schön.

Gefunden wurde Sammy gemeinsam mit der kleinen Hündin Nele und drei Welpen. Die kleine Familie durfte zunächst in einer rumänischen Pflegestelle unterkommen und lebt nun im privaten Shelter in Busag zusammen in einem Zwinger. Während Nele und die Welpen gern für Trubel sorgen, zeigt Sammy, dass er eher zu den ruhigeren Vertretern gehört. Der lebhafte Welpenwirbel ist ihm manchmal zu viel – dann zieht er sich lieber etwas zurück und sucht sich einen stilleren Platz.

Sammy ist ein sehr lieber, sanfter Vierbeiner, der nicht im Mittelpunkt stehen muss, sondern vor allem Ruhe, Sicherheit und verlässliche Menschen an seiner Seite schätzt. Er braucht kein lautes, hektisches Umfeld, sondern ein Zuhause, in dem er ankommen darf, ohne ständig von neuen Reizen überflutet zu werden.

Wir wünschen uns für Sammy ein eher ruhiges, ländliches Zuhause, idealerweise mit einem eingezäunten Garten, in dem er entspannt liegen, beobachten und gemeinsame Zeit mit seinen Menschen genießen kann. Ob als Einzelprinz oder an der Seite eines ebenfalls ruhigen, sozialverträglichen Hundes – beides können wir uns für ihn gut vorstellen.

Wie viele Hunde aus dem Shelter kennt Sammy das klassische Familienleben vermutlich noch nicht in allen Facetten. Stubenreinheit, Alltag im Haus, Leine laufen und neue Umweltreize werden anfangs vielleicht noch ungewohnt sein. Mit Ruhe, Geduld und liebevoller, klarer Anleitung wird Sammy sich aber gut einfinden und zu einem treuen Begleiter werden.

Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro kann Sammy kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit einem EU-Heimtierausweis in sein neues Leben reisen.

https://einherzfuerstreuner.de/project/sammy-6/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
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Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

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E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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