Sanfte Kyra sucht ihre Menschen

05.11.26 32 289288390
06449 Aschersleben - Schackstedt (Sachsen-Anhalt)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
.
Wurftag:
01.01.21 (5 Jahre 10 Monate alt)
Preis:
550 €
Die auffallend schöne Kyra war eine unserer größten Sorgenkinder… Viele Jahre saß sie ängstlich im öffentlichen Shelter von Bistrita. Man merkte ihr ihre Unsicherheit und ihr Unwohlsein mit jeder Zelle ihres Körpers an… Kyra wollte einfach nur weg von diesem Ort. Jetzt hatte Kyra endlich Glück und durfte in ihre Pflegestelle in 06449 Schackstedt ausreisen. Dort lernt sie, wieder Vertrauen zum Menschen aufzubauen und darf auch endlich wieder Kontakt zu anderen Hunden aufnehmen. Die Einsamkeit im Kennel hat sie sehr traurig gemacht. In ihrer Pflegestelle zeigt sie sich sehr sanft und vorsichtig. Sie genießt die Nähe zu ihrer Bezugsperson und baut schon eine gute Bindung auf. Auch mit Katzen zeigt Kyra sich prima verträglich.

Mit ihren endlos langen Beinen, ist Kyra ein echter Hingucker und sie besticht durch ihre elegante Erscheinung. Für Kyra wünschen wir uns einen geduldigen, freundlichen und liebevollen Umgang von erfahrenen Menschen, die keine Erwartungen an sie haben und die sich von Rückschritten nicht beeindrucken lassen. Kinder sollten bereits älter sein und einen respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit Hunden kennen. Kyra wünscht sich ein ruhiges Zuhause, eher ländlich, mit einem eingezäunten Garten und genug Rückzugsmöglichkeiten, falls es ihr zu unruhig wird. Sie sollte stets selber das Tempo vorgeben dürfen und entscheiden können, was für sie machbar ist oder nicht. Ein souveräner Ersthund könnte ihr die Eingewöhnung erleichtern. Feste Abläufe, viel Routine und Rituale sind sehr wichtig für Kyra, da dies Sicherheit und Halt gibt.

Kyra ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in ihr neues Zuhause ziehen.

Gibst du der sanften Kyra die Chance, ein glückliches Leben zu führen?

https://youtu.be/3stxP19JmnI

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/kyra-3/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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