Wer schenkt unserem fröhlichen Fischi sein Zuhause?

06.11.26 27 289301232
46487 Wesel (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
.
Wurftag:
01.07.26 (4 Monate 6 Tage alt)
Preis:
550 €
Fischi durfte die große Reise in eine Pflegestelle antreten und wartet nun in 46487 Wesel auf deinen Besuch. Er fühlt sich seit der ersten Sekunde wie Zuhause und versteht sich auch mit den anderen Hunden sehr gut. Die Hühner findet Fischi auch toll.

Manchmal kennen wir die Geschichten unserer Schützlinge nicht. So ist es auch bei unserem kleinen Fischi und seinen sieben Geschwistern. Wie die acht Welpen ins Shelter gekommen sind und was sie vorher erlebt haben, wissen wir leider nicht.

Zusammen mit seinen sieben Geschwistern Arthur, Alaska, Nelson, Lucy, Pico, Katara und Zuko bildet Fischi eine zuckersüße Rasselbande. Die acht kleinen Entdecker sind voller Tatendrang und freuen sich darauf, die große Welt kennenzulernen.

Fischi ist etwa vier Monate alt und ein richtiger kleiner Sonnenschein. Freundlich, aufgeweckt und voller Energie zeigt er sich ganz so, wie man es von einem jungen Welpen erwartet. Es wird gespielt, getobt und die Umgebung neugierig erkundet.

Doch so niedlich Fischi auch ist, ein Welpe bedeutet natürlich nicht nur Kuscheln und Spielen. Fischi braucht Menschen, die bereit sind, Zeit, Geduld und Liebe in seine Erziehung zu investieren und ihm die Welt Schritt für Schritt zu zeigen.

Da aufgrund seines Aussehens ein Herdenschutzhund-Anteil nicht ausgeschlossen werden kann, wünschen wir uns Menschen, die sich mit den möglichen Eigenschaften solcher Hunde beschäftigen.

Fischi ist dabei das Zusammenleben mit einer Familie und das Hunde-ABC zu lernen. Stubenreinheit, Leinenführigkeit und Alleinebleiben sind keine Fremdwörter mehr, brauchen aber natürlich noch Zeit. Auch die Pubertät wird sicherlich die eine oder andere Überraschung bereithalten. Mit liebevoller Konsequenz, Verständnis und einer positiv arbeitenden Hundeschule kann Fischi zu einem tollen Begleiter heranwachsen.

Jetzt fehlt nur noch eine richtige Familie für immer!

Fischi zieht gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit EU-Heimtierausweis in seine neue Familie. Die Vermittlung erfolgt nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr.

https://youtu.be/VCFn10m_z2Y

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/fischi/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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