Sanfte Hundeseele Nilea sucht Zuhause

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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.03.21 (5 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Bistrita, Rumänien.
Schon beim ersten Blick in ihre warmen Augen spürt man: Nilea ist eine besonders sanfte und sensible Hundeseele.
Die hübsche Mischlingshündin ist etwa 4,5 Jahre alt und misst ca. 50 cm. Ob sie jemals ein richtiges Zuhause hatte, wissen wir nicht – wahrscheinlich hat sie ihr bisheriges Leben auf Rumäniens Straßen verbracht. Was wir aber sicher wissen: Nilea ist eine ruhige, sehr feinfühlige Hündin, die Liebe, Sicherheit und Geborgenheit braucht, um endlich ankommen zu können.
Eine kleine Besonderheit: Nilea hat eine verkürzte Rute . Das schränkt Nilea jedoch in keiner Weise ein.
Nilea ist Menschen gegenüber vorsichtig und weicht zurück, wenn man sich zu schnell bewegt. Doch sie ist weder aggressiv noch abwehrend – sie schnappt nicht, sondern zieht sich einfach zurück. Nimmt man sich jedoch Zeit, setzt sich ruhig zu ihr und begegnet ihr mit Geduld, zeigt sich ihre Neugier. Dann kommt sie vorsichtig näher und nimmt sogar Leckerchen aus der Hand und lässt sich auch anfassen.
Für Nilea wünschen wir uns ein ruhiges, ländliches Zuhause bei einfühlsamen Menschen gerne ein älteres Ehepaar die Verständnis und Geduld haben und ihr die Zeit geben, die sie braucht. Sensible Hunde wie sie brauchen Menschen, die nicht aufgeben, wenn nicht alles sofort klappt, sondern sie Schritt für Schritt begleiten.
Mit Liebe, Empathie und Geduld wird Nilea lernen, Vertrauen zu fassen – und ihr Herz zu öffnen.
Magst du Nilea die Chance auf ein besseres Leben geben? Auch eine Pflegestelle wäre für sie eine Rettung.
Nilea ist gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht, kastriert und besitzt selbstverständlich einen EU-Heimtierausweis. Die Vermittlung erfolgt nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro.

Weitere Infos über Nilea und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/nilea/

https://www.youtube.com/shorts/HAve8fKE4OU?feature=share

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

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E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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