Ruhe und Liebe gesucht: Karolina, vorsichtig und lieb, sucht sicheren Hafen

05.07.26 15 288228871
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß mit schwarzem Fleck
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entfloht und entwurmt, im Besitz eines EU-Haustierausweises
Wurftag:
01.05.18 (8 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
550 €
Vor etwa einem Jahr wurde Karolina das erste Mal gefunden, draußen, auf sich gestellt, mit zwei Welpen an ihrer Seite. Sie hat sich gekümmert, so gut sie konnte. Irgendwo in den Bergen, ohne Sicherheit, ohne festen Platz. Damals wurde sie im Rahmen einer Kastrationsaktion versorgt, aber sie musste wieder zurück auf die Straße. Es gab keinen Platz für sie.

Ein Jahr später wurde sie wieder gefunden. Allein. Und diesmal mit einem gebrochenen Vorderbein. Niemand weiß, wie lange sie damit gelebt hat. Die Fraktur war alt, unbehandelt. Sie ist nie richtig versorgt worden. Heute läuft sie damit ?-vorsichtig, leicht hinkend, aber ohne aufzugeben.

Trotz allem ist sie eine unglaublich liebe Hündin geblieben. Zurückhaltend am Anfang, vorsichtig im Kontakt, aber wenn sie merkt, dass ihr nichts passiert, zeigt sie, dass sie Nähe möchte. Unaufdringlich und ehrlich.

Sie lebt aktuell mit anderen Hunden zusammen, zieht sich aber oft zurück. Vermutlich, weil ihr Bein ihr Grenzen setzt. Sie sucht keinen Trubel, keinen Wettbewerb, eher einen ruhigen Platz, an dem sie einfach sein darf. Ein Leben in ländlicher Gegend, mit gut eingezäuntem Garten wären ideal. Katzen gehören übrigens nicht zu ihren Freunden und sollten nicht im gleichen Haushalt leben.

Ein Zuhause kennt sie nicht wirklich. Dinge wie feste Abläufe, ein sicherer Rückzugsort, das Ankommen, all das wird für sie neu sein. Sie braucht Zeit und Menschen, die nichts von ihr erwarten, außer dass sie da sein darf. Sie kennt das Leben im Haus wahrscheinlich nicht und muss alles lernen. Eventuell kann auch eine erfahrene positiv arbeitende Hundeschule unterstützen.

Ihre Vergangenheit hat Spuren hinterlassen. Aber sie hat sich etwas bewahrt: die Fähigkeit, Vertrauen zu fassen. Sie hätte so sehr ein schönes Zuhause verdient. Bei Interesse an unserer an unserer zurückhaltenden Karolina fülle bitte die Selbstauskunft für sie auf unserer Homepage aus: https://einherzfuerstreuner.de/project/karolina-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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