Rüdiger - liebebedürftig und menschenbezogen!

09.07.25
11.12.24
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283297913
RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß
Gesundheit:
gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
01.12.14 (11 Jahre 4 Tage alt)
Preis:
0 €
Baia Mare, Rumänien.

Rüdiger ist alt. Rüdiger ist müde. Und Rüdiger ist allein. Etwa 10,5 Jahre alt, sehnt er sich nach einem sicheren Hafen – einem liebevollen Zuhause, das ihm die Geborgenheit schenkt, die er bislang nie kennenlernen durfte.

Trotz seines Alters hat er sich einen freundlichen und aufgeschlossenen Charakter bewahrt. Sein Blick ist trüb geworden, sein Gehör lässt nach, und seine Vorderbeine – vor allem das linke – sind durchtrittig und verformt. Doch sein Herz schlägt voller Hoffnung. Hoffnung auf Menschen mit Herz, die ihm zeigen, dass das Leben noch schöne Seiten bereithält.

Was Rüdiger braucht, ist ein ruhiges, ebenerdiges Zuhause bei geduldigen und liebevollen Menschen. Er wünscht sich kurze Spaziergänge, viel Ruhe und vor allem Zuwendung. Denn vieles, was für andere Hunde selbstverständlich ist, muss Rüdiger erst noch lernen: das Leben im Haus, Stubenreinheit, das Gehen an der Leine, vielleicht sogar das erste Mal auf einem weichen Sofa liegen. All das kennt er nicht – aber er ist bereit, sich auf Neues einzulassen, wenn man ihm mit Geduld und Wärme begegnet.

Der triste, laute Zwinger ist kein Ort für einen alten Hund mit so einem sensiblen Wesen. Jeder weitere Tag dort tut weh. Deshalb suchen wir dringend einen Gnadenplatz für ihn – ohne Schutzgebühr. Bitte habt keine Scheu vor möglichen Kosten – gemeinsam finden wir Lösungen. Es geht nur um eines: dass Rüdiger endlich ankommen darf.

Wenn du ihm ein Zuhause auf Zeit oder für immer schenken möchtest, fülle bitte unsere Selbstauskunft aus oder schreib uns eine Nachricht. Lass ihn nicht im Shelter sterben – schenk ihm Liebe statt Einsamkeit.

Rüdiger reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er wird nicht mehr kastriert, besitzt aber einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle auf seinen Gnadenplatz ziehen. Auch über eine liebevolle Pflegestelle würde er sich sehr freuen.

Weitere Infos über Rüdiger und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du hier:
https://einherzfuerstreuner.de/project/ruediger/

https://youtu.be/8Z9wtayEP78

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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