Rubi freut sich auf neue Abenteuer

13.08.26 9 288566909
95490 Mistelgau (Bayern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.24 (2 Jahre 7 Monate alt)
Preis:
550 €
Die kleine, zarte Rubi konnte Anfang August auf ihre Pflegestelle nach 95490 Mistelgau reisen und darf dort nun Schritt für Schritt das Leben als Familienhund kennenlernen.

Neuen Menschen und unbekannten Situationen begegnet Rubi zunächst noch etwas schüchtern. Hat sie Vertrauen gefasst, taut sie jedoch schnell auf und zeigt ihr liebevolles und verschmustes Wesen. In ihrem vertrauten Umfeld fühlt sie sich sicher, blüht richtig auf und genießt jede Streicheleinheit. Außerhalb ihrer gewohnten Umgebung ist sie noch etwas vorsichtig, meistert neue Eindrücke mit der nötigen Unterstützung aber immer besser.

Mit gerade einmal etwa 25 cm Schulterhöhe ist Rubi eine wirklich kleine Dackeldame – was sie allerdings nicht davon abhält, eine echte kleine Persönlichkeit zu sein. Besonders gerne kuschelt sie mit ihren Menschen und würde am liebsten jede Gelegenheit nutzen, um es sich auf deren Schoß gemütlich zu machen.

Auch Kinder mag Rubi sehr gerne. Mit den anderen Tieren in ihrer Pflegestelle versteht sie sich ebenfalls problemlos und zeigt sich im Zusammenleben unkompliziert.

Das Laufen an der Leine muss noch weiter geübt werden. Ihr Geschirr lässt Rubi sich bereits ganz entspannt anziehen. Auch bei der Stubenreinheit macht sie schöne Fortschritte und ist auf einem sehr guten Weg. Natürlich darf bei einer Dackeldame auch ein kleines bisschen eigener Kopf nicht fehlen. Mit Geduld, liebevoller Konsequenz und klaren Regeln lässt Rubi sich aber gut begleiten.

Für Rubi wünschen wir uns Menschen, die ihrer anfänglichen Zurückhaltung mit Ruhe und Verständnis begegnen und ihr die Zeit geben, in ihrem eigenen Tempo anzukommen. Wer einer sanften, anhänglichen und verschmusten kleinen Dackeldame mit einer guten Portion Persönlichkeit sein Herz schenkt, darf sich auf eine treue Begleiterin freuen.

Rubi ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Ihren EU-Heimtierausweis bringt sie selbstverständlich mit und kann nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr in ihre eigene Familie ziehen.

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/rubi/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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