Ronny sucht ein neues Zuhause voller Liebe

28.10.25
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RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
Weiß braun
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, kastriert, entwurmt, entfloht mit EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.01.15 (10 Jahre 11 Monate alt)
Preis:
325 €
Ronny hat fast 6 Jahre und 11 Monate seines Lebens auf wenigen Quadratmetern verbracht. Fast 7 Jahre lang keine streichelnde Hand, keine Nähe, keine Liebe – nur Beton, Gitter und das ständige Gefühl, allein zu sein.
Diese lange Zeit hat Spuren hinterlassen. Ronny ist vorsichtig, ängstlich und zieht sich in die hinterste Ecke zurück, sobald jemand seinen Zwinger betritt. Er versucht, unsichtbar zu werden – aus Angst vor dem Unbekannten. Und doch: hinter seiner Furcht verbirgt sich ein Herz, das nichts sehnlicher möchte als Vertrauen und Geborgenheit.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer ist da: Ronny nimmt inzwischen Leckerlis aus der Hand. Für ihn ein mutiger Schritt – ein Zeichen, dass er noch nicht aufgegeben hat.
Draußen wartet eine große Wiese, auf der Hunde spielen und toben dürfen. Doch Ronny kann sie noch nicht nutzen, weil ihn die Angst zurückhält. Dabei ist er mit seinen roten Öhrchen und seiner besonderen Fellzeichnung ein echter Hingucker, der jedes Herz erobern könnte.

Ronny ist etwa 10 Jahre alt, 60 cm groß und verträgt sich gut mit Hündinnen. Bei Rüden entscheidet die Sympathie.
Für Ronny suchen wir ein erfahrenes, ruhiges Zuhause bei Menschen mit viel Geduld, Liebe und Einfühlungsvermögen. Kinder sollten nicht im Haushalt leben, da wir sein Verhalten ihnen gegenüber nicht einschätzen können.

Ronny zerbricht, wenn er weiter wartet. Aber er könnte aufblühen – wenn jemand ihm endlich zeigt, dass Liebe auch für ihn bestimmt ist. Schenkst du Ronny die Chance auf ein neues Leben?
Ronny ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt seinen EU-Heimtierausweis und wird nur nach positiver Vorkontrolle gegen eine verminderte Schutzgebühr von 325 Euro vermittelt. Auch über eine Pflegestelle würde Ronny sich sehr freuen.

Möchtest du Ronny ein Leben ein Zuhause schenken? Dann findest du auf unserer Webseite weitere Infos und den direkten Weg zur Selbstauskunft.
https://einherzfuerstreuner.de/project/ronny/

https://youtu.be/4S5uAoJ1B7k

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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