Patt sucht sein Für-Immer-Zuhause

13.10.25
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285938760
RO-420040 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.04.25 (8 Monate 5 Tage alt)
Preis:
500 €
Bistrita, Rumänien.
Patt wurde gemeinsam mit seinen Geschwistern ganz allein auf einem Feld gefunden. Zum Glück wurden die Kleinen rechtzeitig entdeckt und durften in eine liebevolle Pflegestelle umziehen. Dort wächst Patt nun in Sicherheit auf – zusammen mit anderen Hunden, Katzen und Menschen, die ihm zeigen, wie schön das Leben sein kann. Doch jetzt wünscht er sich nichts mehr, als eine eigene Familie, in der er ankommen darf.
Mittlerweile ist Patt etwa 6 Monate alt und damit mitten in seiner Junghundezeit – neugierig, verspielt und voller Energie. Er liebt es, Neues zu entdecken, zu spielen und dabei immer in der Nähe seiner Menschen zu sein. Patt ist freundlich, verschmust und offen – einfach ein Sonnenschein, der mit seinem Charme alle um die Pfote wickelt. Mit anderen Hunden und auch mit Katzen versteht er sich wunderbar.
Wie jeder junge Hund testet Patt jetzt manchmal seine Grenzen aus und probiert, was im Leben so alles erlaubt ist. Mit liebevoller Konsequenz, Geduld und Humor wird er jedoch schnell lernen, was von ihm erwartet wird. Der Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule wäre eine tolle Unterstützung, um seine Lernfreude zu fördern und seine Bindung zu seinen Menschen zu stärken.
Patt wird groß werden – ein sportlicher, neugieriger Begleiter, der seine Menschen gerne überallhin begleitet. Er bringt alles mit, was ein junger Hund braucht, um ein wunderbarer Familienhund zu werden: Lebensfreude, Herz und den Wunsch, einfach dazuzugehören. Welche Rassen in ihm stecken wissen wir nicht.
Patt reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein Zuhause oder auf eine passende Pflegestelle ziehen.
Möchtest du diesem wunderbaren kleinen Welpen einen sicheren Hafen schenken, in dem er sich zu einem starken, geliebten Familienmitglied entwickeln darf?

Weitere Infos über Patt und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/patt/

https://www.youtube.com/shorts/KdpQafsBDcI?feature=share

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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