Outlaw sucht dringend ein neues Zuhause. Das Shelterleben überfordert ihn.
aktualisiert am 19.02.26
Anzeige vom 12.12.24
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Nr. 283306022
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.01.22 (4 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
500 €
Bistrita, Rumänien.
Der beeindruckende Outlaw berührt uns alle zutiefst… Als wir ihn bei unserem letzten Besuch sahen, war es, als würden wir seine Verzweiflung körperlich spüren. Dieser große, stolze Rüde ist am Limit. Drei Jahre hinter Gittern – drei Jahre ohne Freiheit, ohne Liebe, ohne Hoffnung. Eingesperrt auf wenigen Quadratmetern, ohne Platz, sich zu drehen, ohne Raum zum Atmen. Sein Blick? Ein stummer Schrei nach Rettung.
Outlaw ist nicht einfach nur ein Hund. Er ist ein wunderschöner, imposanter Rüde, der mit seiner Fellzeichnung, dem flauschigen Fell und der markanten Ringelrute alle Blicke auf sich zieht. Ein Hund, der Stärke und Eleganz vereint. Ein Hund, der das Zeug dazu hat, dein treuer Begleiter, dein Freund, dein Sportkamerad und dein Beschützer zu werden. Doch stattdessen frisst ihn die Einsamkeit auf.
Wenn wir ihn aus dem Zwinger lassen, blüht er auf. Dann zeigt er, was in ihm steckt: Lebensfreude, Energie, Kraft. Er rennt, er spielt, er strahlt – für wenige Minuten. Dann muss er zurück in den Käfig. Zurück in die Hoffnungslosigkeit. Wie lange hält er das noch aus? Wir wissen es nicht. Aber wir wissen: Er braucht DICH. Jetzt.
Outlaw ist etwa 4,5 Jahre alt, im besten Alter für Abenteuer und gemeinsame Erlebnisse. Mit seinen ca. 60–65 cm Schulterhöhe ist er ein stattlicher Hund, der Respekt einflößt und gleichzeitig ein sanftes Herz hat. Er ist verträglich mit anderen Hunden, freut sich über jede Streicheleinheit und sehnt sich nach Nähe – etwas, das er vermutlich noch nie richtig erfahren durfte.
Wir vermuten, dass Outlaw Herdenschutzeigenschaften mitbringt. Das bedeutet: Er braucht ein Zuhause mit Erfahrung oder Menschen, die bereit sind, sich auf diese faszinierende Rasse einzulassen. Ein ländliches Zuhause mit eingezäuntem Garten, Ruhe und Sicherheit – das wäre sein Paradies. Herdenschutzhunde sind keine Stadthunde und keine Bürohunde. Sie sind eigenständige Persönlichkeiten, loyal, treu, sanft und gleichzeitig wachsam. Wer einmal einen solchen Hund geliebt hat, will keinen anderen mehr.
Outlaw ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt einen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Leben starten. Auch eine Pflegestelle wäre ein Rettungsanker!
Bitte – wer schenkt Outlaw endlich das Leben, das er verdient? Wer holt ihn aus der Dunkelheit und zeigt ihm die Welt, die er nur aus seinen Träumen kennt? Er könnte dein treuer Freund sein, dein Begleiter auf langen Spaziergängen, dein Sportpartner, dein Beschützer. Alles, was er braucht, ist eine Chance.
Möchtest du Outlaw ein Zuhause schenken? Dann findest du auf unserer Webseite weitere Infos und den direkten Weg zur Selbstauskunft.
https://einherzfuerstreuner.de/project/outlaw/
https://www.youtube.com/shorts/7bI8-1Lhx6k?feature=share
https://youtu.be/7bI8-1Lhx6k
https://youtu.be/HY0nwnlAe5k
https://youtu.be/8JQCYvedpLY
https://youtu.be/fik7KGrYFg4
https://youtu.be/6aBAyKNbT8s
https://youtu.be/Z2KHXOSz0XQ
https://youtu.be/_7SsJhB4rtY
Der beeindruckende Outlaw berührt uns alle zutiefst… Als wir ihn bei unserem letzten Besuch sahen, war es, als würden wir seine Verzweiflung körperlich spüren. Dieser große, stolze Rüde ist am Limit. Drei Jahre hinter Gittern – drei Jahre ohne Freiheit, ohne Liebe, ohne Hoffnung. Eingesperrt auf wenigen Quadratmetern, ohne Platz, sich zu drehen, ohne Raum zum Atmen. Sein Blick? Ein stummer Schrei nach Rettung.
Outlaw ist nicht einfach nur ein Hund. Er ist ein wunderschöner, imposanter Rüde, der mit seiner Fellzeichnung, dem flauschigen Fell und der markanten Ringelrute alle Blicke auf sich zieht. Ein Hund, der Stärke und Eleganz vereint. Ein Hund, der das Zeug dazu hat, dein treuer Begleiter, dein Freund, dein Sportkamerad und dein Beschützer zu werden. Doch stattdessen frisst ihn die Einsamkeit auf.
Wenn wir ihn aus dem Zwinger lassen, blüht er auf. Dann zeigt er, was in ihm steckt: Lebensfreude, Energie, Kraft. Er rennt, er spielt, er strahlt – für wenige Minuten. Dann muss er zurück in den Käfig. Zurück in die Hoffnungslosigkeit. Wie lange hält er das noch aus? Wir wissen es nicht. Aber wir wissen: Er braucht DICH. Jetzt.
Outlaw ist etwa 4,5 Jahre alt, im besten Alter für Abenteuer und gemeinsame Erlebnisse. Mit seinen ca. 60–65 cm Schulterhöhe ist er ein stattlicher Hund, der Respekt einflößt und gleichzeitig ein sanftes Herz hat. Er ist verträglich mit anderen Hunden, freut sich über jede Streicheleinheit und sehnt sich nach Nähe – etwas, das er vermutlich noch nie richtig erfahren durfte.
Wir vermuten, dass Outlaw Herdenschutzeigenschaften mitbringt. Das bedeutet: Er braucht ein Zuhause mit Erfahrung oder Menschen, die bereit sind, sich auf diese faszinierende Rasse einzulassen. Ein ländliches Zuhause mit eingezäuntem Garten, Ruhe und Sicherheit – das wäre sein Paradies. Herdenschutzhunde sind keine Stadthunde und keine Bürohunde. Sie sind eigenständige Persönlichkeiten, loyal, treu, sanft und gleichzeitig wachsam. Wer einmal einen solchen Hund geliebt hat, will keinen anderen mehr.
Outlaw ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt einen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Leben starten. Auch eine Pflegestelle wäre ein Rettungsanker!
Bitte – wer schenkt Outlaw endlich das Leben, das er verdient? Wer holt ihn aus der Dunkelheit und zeigt ihm die Welt, die er nur aus seinen Träumen kennt? Er könnte dein treuer Freund sein, dein Begleiter auf langen Spaziergängen, dein Sportpartner, dein Beschützer. Alles, was er braucht, ist eine Chance.
Möchtest du Outlaw ein Zuhause schenken? Dann findest du auf unserer Webseite weitere Infos und den direkten Weg zur Selbstauskunft.
https://einherzfuerstreuner.de/project/outlaw/
https://www.youtube.com/shorts/7bI8-1Lhx6k?feature=share
https://youtu.be/7bI8-1Lhx6k
https://youtu.be/HY0nwnlAe5k
https://youtu.be/8JQCYvedpLY
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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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