Malia sucht ein ruhiges Zuhause

18.04.26 54 287556949
25421 Pinneberg (Schleswig-Holstein)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
.
Wurftag:
01.11.25 (5 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
500 €
Die kleine Malia ist eine etwa fünf Monate alte Mischlingshündin, die aktuell rund 8,3 kg wiegt und mit ihrem charmanten Wesen schnell die Herzen erobert.

Fremden gegenüber zeigt sie sich zunächst etwas vorsichtig, doch sobald sie Vertrauen gefasst hat, kommt ihre fröhliche und verspielte Persönlichkeit zum Vorschein – dann wird sie frech, lustig und liebt es, die Welt zu entdecken.

Beim Spazierengehen macht Malia bereits tolle Fortschritte: Im Wald läuft sie entspannt und sicher an der Leine. In reizintensiveren Umgebungen, wie direkt vor der Haustür mit Autos und vielen Eindrücken, ist sie noch etwas unsicher und benötigt weiterhin liebevolles Training und Geduld.

Für Malia suchen wir ein ruhiges Zuhause bei einfühlsamen Menschen, die ihr die Zeit geben, in ihrem eigenen Tempo anzukommen und Vertrauen aufzubauen.

Sie fährt gerne Auto und ist somit eine angenehme Begleiterin für Ausflüge in die Natur. Mit etwas Aufmerksamkeit auf ihre Signale ist sie bereits nahezu stubenrein.

Malia kennt Katzen und toleriert sie im Haus problemlos. Besonders wohl fühlt sie sich in Gesellschaft anderer Hunde – sie liebt Artgenossen sehr, weshalb ein souveräner Ersthund im neuen Zuhause ideal wäre. Auch Kinder kennt und mag sie, zieht sich jedoch zurück, wenn es ihr zu turbulent wird. In solchen Situationen bleibt sie stets freundlich und beobachtet ruhig das Geschehen.

Nun fehlt ihr nur noch ein liebevolles Zuhause, in dem sie weiter wachsen und sich zu einer treuen Begleiterin entwickeln darf. Der Besuch einer Welpen- oder Hundeschule würde ihr sicher gefallen und die Bindung zwischen Mensch und Hund zusätzlich stärken.

Wer das hübsche Hundemädchen kennenlernen möchte, darf sich gerne bei uns melden.

Malia ist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht und besitzt selbstverständlich einen EU-Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf sie in ihr neues Zuhause ziehen.

https://youtu.be/Jnmu5L4atN0

Weitere informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/malia-5/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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