Lilli sucht ein ruhiges Zuhause

11.05.26 352 286179941
23923 Schönberg (Mecklenburg-Vorpommern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
gestromt
Wurftag:
30.10.23 (2 Jahre 6 Monate alt)
Preis:
550 €
Lilli durfte vor rund einem Jahr in ihre Familie nach Herrnburg ziehen. Leider sucht sie nun erneut ein Zuhause – diesmal eines, das wirklich zu ihr passt.

Das Leben in einem lebhaften Haushalt mit kleinen Kindern ist für Lilli einfach zu stressig. Das ständige Kommen und Gehen, Geburtstagsfeiern und der Trubel im Alltag setzen der sensiblen Hündin zu. Sie versucht, alles im Blick zu behalten und zu kontrollieren – ein Verhalten, das auf ihre Herdenschutzgene hinweist. Diese Eigenschaft macht sie zu einer wachsamen und loyalen Begleiterin, kann im Familienalltag jedoch herausfordernd sein.

Lilli ist intelligent, aufmerksam und lernt sehr schnell. Sie kann bereits einige Zeit alleine bleiben und fährt problemlos im Auto mit. In vertrauter Umgebung zeigt sie sich ruhig, anhänglich und genießt die Nähe ihrer Bezugsperson, auf die sie sich stark fixiert. Gleichzeitig hat sie aber auch einen eigenständigen Charakter und braucht Menschen, die ihr mit Klarheit und Verständnis begegnen.

Wechselnde Personen oder ein unruhiger Tagesablauf verunsichern sie. Für Lilli wünschen wir uns daher ein ruhiges, beständiges Zuhause ohne kleine Kinder – idealerweise bei Menschen, die Erfahrung mit Herdenschutzhunden oder ähnlichen Charakteren haben und ihre besonderen Eigenschaften zu schätzen wissen.

Mit ihren rund 60 cm Schulterhöhe und etwa 31 kg gehört Lilli zu den größeren Hündinnen. Ein Haus mit sicher eingezäuntem Garten wäre perfekt, damit sie sich frei bewegen und entspannen kann. Sie ist etwa zwei Jahre alt, kastriert, geimpft, gechipt und besitzt einen EU-Heimtierausweis. Nach einer positiven Vorkontrolle wird Lilli gegen eine Schutzgebühr von 550 Euro vermittelt.

Wer Lilli ein ruhiges Zuhause mit Struktur, Geduld und Herz schenken kann, wird in ihr eine unglaublich treue und liebevolle Gefährtin fürs Leben finden.

Lilli ist kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Sie wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro und mit gültigem EU-Heimtierausweis vermittelt.

https://youtu.be/aO0u1T8sMjE

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters