Lebensfrohe und soziale Tindra sucht Familienanschluss

07.09.26 21 288779793
RO-450016 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
Geimpft, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
03.09.25 (1 Jahr 1 Woche alt)
Preis:
550 €
Manchmal braucht es gar nicht viel, um sich in einen Hund zu verlieben. Bei Tindra sind es ihr fröhliches Wesen, ihre neugierige Art und dieses kleine bisschen alberne Energie, das sie draußen an den Tag legt. Die junge Hündin steckt voller Lebensfreude und möchte die Welt entdecken – am liebsten gemeinsam mit ihren Menschen.

Tindra ist freundlich und selbstbewusst. Zu Beginn war sie noch etwas zurückhaltend, doch sie hat schnell verstanden, dass wir ihr nichts Böses wollen und dass sie uns vertrauen kann. Sie liebt Streicheleinheiten und freut sich ganz besonders über kleine Leckereien – mit Snacks lässt sie sich wunderbar motivieren. An der Leine fühlt sie sich bisher noch nicht besonders wohl, wird dies aber Schritt für Schritt lernen. Draußen zeigt sie sich neugierig, verspielt und manchmal herrlich albern. Sie möchte schnüffeln, erkunden und herausfinden, was es überall zu entdecken gibt. Wir können uns gut vorstellen, dass Tindra sich mit den richtigen Menschen zu einer ganz wunderbaren Begleiterin entwickelt.

Das hübsche Hundemädchen ist aktuell ca. 1 Jahr alt, etwa 57 cm groß und wiegt 21 kg. Mit anderen Hunden ist Tindra verträglich und zeigt sich sozial. Katzen wurden bisher nicht getestet, daher können wir hierzu noch keine Einschätzung geben.

Für Tindra wird zunächst vieles neu sein. Das Leben in einer Familie, neue Geräusche, unbekannte Situationen und die vielen kleinen Dinge des Hundealltags muss sie erst kennenlernen. Gerade weil sie anfangs etwas zurückhaltend sein kann, braucht sie Menschen, die ihr Sicherheit geben und ihr die Zeit lassen, die sie braucht. Mit liebevoller Führung, Geduld, positiven Erfahrungen und klaren Strukturen wird Tindra Schritt für Schritt lernen, dass sie sich auf ihre Menschen verlassen kann.

Welche Rassen tatsächlich in ihr stecken, können wir natürlich nicht sicher sagen. Optisch erinnert Tindra an einen Kangal-Mix. Deshalb können wir auch nicht ausschließen, dass sie Herdenschutzhund-Gene in sich trägt und sich später entsprechende Eigenschaften entwickeln. Gerade bei einer jungen Hündin lässt sich noch nicht zuverlässig vorhersagen, wie stark diese zum Vorschein kommen werden. Wir wünschen uns daher Menschen, die sich vorsorglich mit den Eigenschaften dieser besonderen Hunde auseinandersetzen und Freude daran haben, Tindra liebevoll, geduldig und souverän durchs Leben zu begleiten. Ihr zukünftiges Zuhause sollte möglichst ländlich gelegen sein und über einen sicher eingezäunten Garten verfügen. Für Tindra wünschen wir uns daher Menschen mit Erfahrung im Umgang mit Herdenschutzhunden oder mit der Bereitschaft, sich intensiv mit ihren besonderen Eigenschaften auseinanderzusetzen und Tindra entsprechend ihrer individuellen Entwicklung liebevoll, geduldig und souverän zu begleiten.

Bei ihrer Ankunft wurde bei Tindra eine Dermatitis an den Ohren festgestellt, die bereits gut abheilt und voraussichtlich schon bald nicht mehr sichtbar sein wird. Es wird weiterhin beobachtet und behandelt, bis die Ohren vollständig und gut abgeheilt sind.

Tindra ist eine junge Hündin mit ganz viel Potenzial. Sie ist freundlich, neugierig, verspielt und voller Energie – und sie hat noch ihr ganzes Leben vor sich. Jetzt fehlt ihr nur noch jemand, der ihr die Welt außerhalb des Shelters zeigt, ihr Sicherheit gibt und gemeinsam mit ihr zu einem vertrauensvollen Team zusammenwächst.

Tindra reist gechippt, geimpft, entwurmt und entfloht mit ihrem EU-Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 550 Euro darf sie in ihr neues Zuhause reisen. Auch eine liebevolle Pflegestelle wäre für Tindra ein wunderbarer Schritt in ein neues Leben.

Wer möchte Tindra an die Pfote nehmen und gemeinsam mit ihr in ein neues Leben starten?

https://einherzfuerstreuner.de/project/tindra/

https://www.youtube.com/watch?v=6I_DY602V6Q&t=1s

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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