Kleiner, freundlicher Senior Pucki sucht gemütliches Zuhause

09.04.26 20 287479167
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.03.17 (9 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Der kleine Pucki ist ein wunderschöner Pekinesen-Mix, etwa 9,5 Jahre alt und mit seinen rund 30 cm ein zarter, kleiner Senior auf der Suche nach Menschen mit Herz.

Seine Geschichte ist traurig: Pucki wurde nachts in den Bergen ausgesetzt und sich selbst überlassen. Verunsichert und verängstigt wurde er am nächsten Morgen entdeckt und durfte glücklicherweise von seiner jetzigen Pflegestelle mitgenommen werden. Dort zeigt er sich verträglich mit anderen Hunden und auch Katzen begegnet er freundlich.

Anfangs ist Pucki noch etwas schüchtern und vorsichtig – kein Wunder, wenn man bedenkt, was er in seinem Leben vermutlich schon erlebt hat. Doch hinter seiner Zurückhaltung verbirgt sich ein unglaublich lieber, sensibler Hunde-Opi, der sich nichts sehnlicher wünscht, als endlich anzukommen.

Für Pucki suchen wir ein ruhiges, liebevolles Zuhause bei Menschen, die ihm noch ein paar schöne Jahre schenken möchten. Menschen, die ihm die Zeit geben, in seinem eigenen Tempo Vertrauen zu fassen und seinen ganz eigenen Rhythmus zu finden – ohne Druck, dafür mit viel Geduld und Verständnis.

In einem beständigen und harmonischen Umfeld wird Pucki zur Ruhe kommen, Sicherheit gewinnen und Schritt für Schritt zeigen, was für ein wunderbarer kleiner Charakter in ihm steckt. Er hat es so sehr verdient, das Leben endlich von seiner schönen Seite kennenzulernen.

Natürlich reist Pucki kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht nach Deutschland und bringt seinen EU-Heimtierausweis mit. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf er seine Reise in ein neues Leben antreten – vielleicht zu dir?

Wenn du ein großes Herz hast, Geduld mitbringst und einem älteren Hund die Chance auf ein geborgenes Zuhause schenken möchtest, dann wartet dieser besondere Schatz genau auf dich.

https://einherzfuerstreuner.de/project/pucki-2/

https://www.youtube.com/shorts/IiF7Ic3EbYY

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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