Alterswohnsitz für schüchternen Bobby

27.09.25
26.09.25
122
285792238
RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.09.15 (10 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
325 €
Bobby blickt auf ein Leben zurück, das von Entbehrung und Einsamkeit geprägt war. Woher er genau kommt, weiß niemand – vielleicht wurde er irgendwann einfach zurückgelassen, weil er alt wurde und lästig schien. Vielleicht aber hat er nie ein Zuhause gekannt und musste sich sein ganzes Leben lang auf Rumäniens Straßen durchschlagen. Tag für Tag kämpfte er sich durchs Leben – immer auf der Suche nach Futter, einem sicheren Schlafplatz und vielleicht einem freundlichen Blick. Er könnte zwischen Autos umhergestreift sein, geduckt an Hauswänden entlanggeschlichen, stets auf der Hut vor Menschen, die ihm nichts Gutes wollten. Und trotzdem hat er überlebt – leise, unsichtbar fast, ein Schatten in einer Welt, die zu oft wegschaut. Jetzt sitzt Bobby im Public Shelter in Baia Mare, einem trostlosen Ort hinter Gittern, der mehr Aufbewahrungsort als Zuhause ist. Und doch wartet er. Leise. Hoffend.

Bobby ist etwa 10 Jahre alt, mittelgroß mit einer Schulterhöhe von etwa 55 cm und wunderschön. Sein gestromtes Fell schimmert in warmen Brauntönen, seine weißen Pfötchen wirken fast wie gemalt. Das graue Schnäuzchen erzählt von den Jahren, die hinter ihm liegen, und seine tiefbraunen Augen schauen in die Welt mit einer Mischung aus Vorsicht und stiller Sehnsucht. Seine lackschwarze Nase zittert manchmal, wenn er versucht, neue Gerüche aufzunehmen – neugierig, aber zurückhaltend.

Mit Hündinnen zeigt sich Bobby verträglich, bei Rüden ist sein Verhalten bisher unbekannt. Menschen gegenüber ist er schüchtern, zieht sich in seine Hütte zurück und beobachtet. Vielleicht, weil er noch nie erfahren durfte, dass Nähe auch schön sein kann. Vielleicht, weil sein Herz einfach Zeit braucht, um wieder zu vertrauen.

Bobby kennt das Leben im Haushalt nicht und er müsste das ein oder andere aus dem Fellnasen ABC noch lernen. Es wird sicher nicht alles auf Anhieb funktionieren. Eine Phase, in der es wichtig ist, konsequent und liebevoll die Familienregeln zu vermitteln und das ein oder andere Missgeschick zu verzeihen. Denn Leinenführigkeit, Stubenreinheit, Grundkommandos, Mitfahren im Auto und Geduld mit den Menschen wird keinem Vierbeiner in die Wiege gelegt. Dessen sollte man sich bewusst sein, wenn man sich für einen Hund aus dem Tierschutz entscheidet, egal ob Welpe, Junghund, erwachsener Hund oder Senior. In seinem Alter und mit seiner Vorgeschichte wird das vielleicht nicht so schnell klappen und es kann auch Dinge geben, die Bobby vielleicht nicht mehr so gerne annehmen kann oder mag – wer kann es ihm verdenken? Seit über 10 Jahren ist er vermutlich auf sich allein gestellt. Vielleicht bringt Bobby aber auch die nötige Gelassenheit mit, um neue Regeln und Kommandos zu lernen. Auch ältere Hunde sind äußerst lernwillig und neugierig, und bringen etwas weniger Aufregung mit. Trotzdem wird für Bobby erstmal alles neu sein. Geduld und Zeit unterstützen seine Eingewöhnung und Schritt für Schritt kann aus was Neuem etwas ganz Besonderes werden.

Für Bobby wünschen wir uns einen ganz besonderen Platz – ein liebevolles, ruhiges Zuhause bei geduldigen Menschen, die ihm zeigen, dass das Leben auch schön sein kann. Ein weiches Körbchen, freundliche Worte, Zeit, um anzukommen – das wäre sein größtes Glück. Er soll seine letzten Jahre nicht im Zwinger verbringen müssen, sondern in Geborgenheit und Würde.

Hast du ein großes Herz und möchtest Bobby noch ein paar schöne Jahre schenken? Dann melde dich bei uns oder fülle am besten gleich die Selbstauskunft hier auf der Website aus. Wir laden auch herzlich alle, die eine Pflegestelle anbieten können, dazu ein, sich bei uns zu melden. Eure Unterstützung und Bereitschaft, einem Hund in Not vorübergehend ein liebevolles Zuhause zu geben, ist für uns und die Tiere eine große Hilfe.

Bobby reist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 325 Euro und mit gültigem EU-Heimtierausweis vermittelt. Aufgrund des Alters muss noch geprüft werden, ob er kastriert reisen kann.

https://einherzfuerstreuner.de/project/bobby-9/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters