Kleine Rama sucht Familienanschluss

19.10.26 41 289144091
30900 Wedemark - Abbensen (Niedersachsen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
.
Wurftag:
01.07.25 (1 Jahr 3 Monate alt)
Preis:
550 €
Rama ist eine kleine Hündin, bei der vor allem eines sofort auffällt: ihr Blick. Mit ihren gerade einmal etwa 30 cm Schulterhöhe und 8–9 kg ist sie ein zierliches Hundemädchen, das man am liebsten direkt beschützen möchte. Doch in ihren Augen liegt momentan noch viel Unsicherheit. Sie schaut vorsichtig in die Welt - und wir wünschen uns sehr, dass genau diese Augen irgendwann vor Freude strahlen dürfen.

Gefunden wurde Rama gemeinsam mit ihrem Baby (einem kleinen Rüden) in einem Wald. Was die beiden zuvor erlebt haben und wie sie dort gelandet sind, wissen wir nicht. Heute befindet sich die etwa einjährige Hündin in unserem Shelter in Bistrita und wartet dort auf Menschen, die ihr die Chance geben, Vertrauen zu fassen und Schritt für Schritt sicherer zu werden.

Ramas Entwicklung in den ersten Wochen in ihrer Pflegestelle ist enorm. Sie macht jeden Tag neue Fortschritte. Mit den dort vorhandenen Hunden versteht sie sich nach anfänglicher Zurückhaltung sehr gut und orientiert sich an ihnen. Ein souveräner Ersthund wäre aus diesem Grund in ihrem neuen Zuhause ein Vorteil.

Draußen ist die kleine Maus in ihrem Element. Sie ist kein Couchpotato und braucht aktive Menschen, denn sie genießt die ausgiebigen Spaziergänge sehr, am liebsten stundenlang über immer neue Wege, Wiesen und Waldwege. Dabei läuft sie schon vorbildlich an der Leine. Neue Situationen meistert sie schnell. Sie hat die Pflegestelle bereits in den Stall begleitet und dort andere Hunde, fremde Menschen und Pferde kennen gelernt. Auch Autos,Trecker, Fahrräder stellen für sie keinerlei Probleme dar.

Drinnen ist sie noch zurückhaltender. Man merkt ihr an, dass ihr das Leben im Haus und mit Menschen noch fremd ist. Sie ist aber gern in der Nähe von Menschen. Schaut neugierig, wer das Haus betritt und liegt bei Besuch einfach mittendrin, um ja nichts zu verpassen. Inzwischen lässt sie sich schon von ihr bekannten Menschen streicheln. Hier sollten die neuen Besitzer jedoch auf ihre Bedürfnisse achten und es nicht zu schnell angehen. Man sollte ihr hier die Möglichkeit geben, sich zurückzuziehen, geduldig sein und auf ihre Körpersprache achten.

Gerade für Rama kann der Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule eine wertvolle Unterstützung sein. Dort können ihre zukünftigen Menschen lernen, sie verständnisvoll durch Situationen zu begleiten, die ihr noch Angst machen, und gemeinsam mit ihr in kleinen Schritten Sicherheit aufzubauen. Dabei geht es nicht darum, möglichst schnell zu funktionieren. Viel wichtiger ist, dass Rama Vertrauen entwickeln und in ihrem eigenen Tempo lernen darf.

So süß die kleine Hündin auch aussieht: Wir suchen für Rama Menschen, die sich nicht allein in ihr niedliches Äußeres verlieben. Ein ängstlicher Hund braucht Geduld, Zeit und die Bereitschaft, wirklich Arbeit und Mühe zu investieren. Fortschritte können klein sein und manches braucht vielleicht länger als erhofft. Rama braucht Menschen, die diesen Weg trotzdem mit ihr gehen möchten und ihr die Sicherheit geben, die sie benötigt.

Wir wünschen uns, dass sie irgendwann nicht mehr so vorsichtig in die Welt schauen muss. Dass aus Unsicherheit langsam Vertrauen wird, sie immer mehr entdecken kann und schließlich weiß, dass sie an der Seite ihrer Menschen sicher ist. Und vielleicht kommt dann irgendwann dieser eine Moment, in dem ihre heute noch ängstlichen Augen plötzlich strahlen.

Menschen, die die kleine Rama adoptieren möchten, sollten bereit sein, mehrmals vorbei zu kommen, damit Rama vor ihrem Umzug bereits etwas vertrauen aufbauen kann. Verständnisvolle Kinder ab 12 Jahren können gerne im neuen Zuhause leben.

Rama ist etwa ein Jahr alt, ca. 30 cm groß und wiegt ungefähr 8–9 kg. Sie befindet sich derzeit in Bistrita. Sie reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit ihrem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Die Vermittlung erfolgt nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr.

Wer verliebt sich nicht nur in Ramas süßes Gesicht, sondern ist bereit, ihr mit Geduld und ganz viel Zeit zu zeigen, wie schön es sein kann, einem Menschen zu vertrauen?

https://youtube.com/shorts/nGIsCkVxCl0?feature=shared

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/rama/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
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Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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