Klein Julika ist ein wahrer Schatz

28.11.25
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286338305
29693 Hademstorf (Niedersachsen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz-weiß
Wurftag:
01.02.25 (10 Monate 5 Tage alt)
Preis:
500 €
Klein Julika ist ein wahrer Schatz – freundlich, offen und voller Neugier. Sie bezaubert mit ihrem hübschen Aussehen und ihrer charmanten Art. Die braunen Augen strahlen Wärme und Freundlichkeit aus und die schwarz-weiße Fellzeichnung ist einzigartig. Mit ihrer kleinen Größe ist sie eine zarte, handliche Begleiterin.

Julika ist erst vor kurzem in ihrer liebevollen Pflegefamilie angekommen und verzaubert alle mit ihrer freundlichen Art. Sie hat sich schon überraschend gut eingelebt, ist total aufgeschlossen und super intelligent. Man spürt, wie sie die Nähe und Zuwendung dankbar annimmt, sie ist den Menschen sehr zugewandt und mit ihrer sanften Art wickelt sie alle ums Pfötchen.

Das junge Hundemädchen lebt toll mit im Rudel und versteht sich mit den anderen Hunden im Haushalt von Anfang an sehr gut und ist super verträglich. Sie orientiert sich gern an ihnen, besonders wenn ihr etwas noch unbekannt ist, aber auch alleine spielt sie sehr süß. Julika macht alles mit, man kann sie überall mit hinnehmen, sie steht quasi mitten im Leben. Mit Leckerli lässt sie sich gut konditionieren und positiv bestärken, manches muss die kleine Maus erst noch lernen einzuschätzen. Mit ihrer jugendlichen Energie ist sie bereit, Neues zu lernen. Auch als Begleithund würde sie sich bestimmt gut eignen.

Wir wünschen uns für Julika liebevolle Menschen, die bereit sind, diese liebevolle Seele nicht nur in ihr Leben, sondern auch in ihr Herz aufzunehmen und mit ihr gemeinsam viele schöne Erlebnisse teilen wollen.

Ursprünglich kommt Julika aus Rumänien, Baia Mare. Niemand wollte sie dort haben und so landete die kleine Maus im Shelter, wo sie zum Glück nicht lange bleiben musste.

Julika kann jederzeit nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr eigenes Für-Immer-Zuhause ziehen. Sie ist kastriert, gechipt, geimpft und bringt ihren EU-Heimtierausweis mit.

Hast du diesen kleinen Schatz schon ins Herz geschlossen?

Mehr Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/julika/

https://youtu.be/CCQxGwGw3Fk

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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