Jungspund Kessie auf der Suche

03.04.26 19 287423936
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
15.09.25 (6 Monate 4 Wochen alt)
Preis:
500 €
Cluj, Rumänien.
Kessie ist eine junge Hündin, die gerade erst beginnt, sich in der Welt zurechtzufinden. Anfangs war sie vorsichtig und unsicher – kein Wunder, denn sie wurde gemeinsam mit ihrer Schwester ausgesetzt und musste sich plötzlich alleine in einer fremden Umgebung zurechtfinden.
Gefunden wurden die beiden vor einem Haus im Bau. Alles war neu, laut und unübersichtlich, sodass sie sich zunächst nicht einfangen ließen. Erst einige Tage später, als sie zur Ruhe kommen konnten, gelang es, sie in Sicherheit zu bringen.
Seitdem zeigt sich Kessie von Tag zu Tag offener. Sie hat schnell verstanden, dass ihr nichts mehr passiert, und beginnt, Vertrauen zu fassen. Ihr Blick ist aufmerksam, ihre Art freundlich und ihrem Alter entsprechend verspielt und neugierig.
Als sie von der Straße gesichert wurde, war sie bereits etwa sechs Monate alt und wog rund 10 kg. Viel Wachstum ist daher nicht mehr zu erwarten. Sie wird vermutlich eher mittelgroß bleiben. Aufgrund ihrer Optik können wir Hüte- oder Herdenschutzhundgene nicht ausschließen.
Mit anderen Hunden ist Kessie gut verträglich und orientiert sich auch an ihnen. Sie bringt alles mit, was ein junger Hund in ihrem Alter mitbringt: Neugier, Lebensfreude und die Bereitschaft, Neues zu lernen.
Das Leben in einem Zuhause kennt sie noch nicht. Alltagsgeräusche, feste Abläufe, Leinenführung und Stubenreinheit sind für sie neu und müssen Schritt für Schritt erlernt werden. Mit Geduld, klarer Struktur und liebevoller Begleitung wird sie sich weiterentwickeln können. Der Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule kann dabei eine gute Unterstützung sein.
Kessie ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und bringt ihren EU Heimtierausweis mit. Sie ist bereits kastriert und kann ab dem 09.04.2026 nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr Zuhause ziehen.
Wer gibt dieser jungen Hündin die Sicherheit, die sie braucht, und begleitet sie auf ihrem Weg?

Weitere Infos über Kessie und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/kessie/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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