July ist bereit für ihr neues Zuhause

17.10.25
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RO-420040 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun-weiß gefleckt
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.05.25 (7 Monate 4 Tage alt)
Preis:
500 €
Bistrita, Rumänien.
Jede Fellnase, die grausam und achtlos in Rumänien ausgesetzt wird, ist dem Tode sehr nahe. Vor allem Welpen haben kaum eine Überlebenschance. Wir danken dem Hund-Gott daher für jedes Fellknäuel, das halbwegs gesund in unsere Obhut gelangt.
Die wunderschöne July wurde von einer herzensguten Familie in Rumänien am Straßenrand entdeckt, mit dem Nötigsten versorgt und anschließend zu uns gebracht. Auf einer Pflegestelle erlernt sie aktuell die ersten Kapitel des Welpen-ABC und spürt wohl zum 1. Mal, dass auch sie Liebe und Fürsorge mehr als verdient hat. Anfangs zeigte sich die hübsche Maus etwas unsicher und ängstlich, kein Wunder nach diesem grausamen Start ins Leben. July wird Tag für Tag mutiger und ist sehr liebenswert und überaus freundlich.
Ihrer Größe im ausgewachsenen Zustand entsprechend sollte sie in ein Für-immer-Zuhause im ländlichen Raum einziehen. Körperliche und geistige Auslastung werden den jetzt noch recht kleinen Wirbelwind fördern und fordern und dazu beitragen, dass July eine glückliche und ausgeglichene Hündin wird. Zuvor steht jedoch noch die wuselige Phase der Pubertät an. Während dieser Zeit werden einige bereits erlernte Kommandos in Vergessenheit geraten, denn die Hormone purzeln durcheinander, was zu Vergesslichkeit führen kann. Nach Abschluss der Pubertät wir July sehr wahrscheinlich eine wunderschöne und treue Begleiterin fürs Leben sein. Mit ihren Artgenossen versteht sich bereits jetzt gut.
Hat sich dein Herz bereits für unsere July mit der fantastischen Fellzeichnung geöffnet? Ab Oktober ist ihr Koffer gepackt. Dann kann sie nach positiver Vorkontrolle und der Übernahme einer Schutzgebühr in Höhe von 500 Euro gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit vollem Elan zu dir rennen. July bringt auch ihren EU-Heimtierausweis mit. Über eine Pflegestelle würde sich unsere wunderschöne junge Hündin natürlich ebenfalls erst einmal freuen.

Weitere Infos über July und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/july-2/

https://www.youtube.com/shorts/XUOTnbR6wVk?feature=share

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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