Jenni wartet auf dich!

20.11.25
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286270399
RO-400001 Zalau (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
grau-weiß
Wurftag:
01.08.25 (4 Monate 4 Tage alt)
Preis:
500 €
Dürfen wir vorstellen? Das ist Jenni, die zuckersüße Schwester von Benji und Noah! Mit ihren gerade mal drei Monaten, ca. 30 cm und 5 kg ist diese kleine Wonneproppen-Dame die Kleinste im Wurf – aber eine ganz besondere. Ihr kurzes Fell leuchtet in einer bezaubernden Farbkombination: strahlendes Weiß und warme Schokobraun-Schwarz-Töne – eine kleine Schönheit!

Ihr Charakter ist so zart wie ihr Äußeres: Jenni ist anfangs etwas zurückhaltend und schüchtern. Sie beobachtet lieber aus sicherer Distanz. Aber wenn man erstmal ihr Vertrauen gewonnen hat, taut sie auf und zeigt ihr wahres Wesen: Sie ist sehr verschmust, anhänglich und total unkompliziert. Sie ist, wie alle Welpen, verspielt und energisch, teilt eine enge Bindung mit ihren Brüdern und ihrer Mama und sucht nach einem Menschen, der ihr Sicherheit gibt.

Jenni ist sehr verfressen, was das Aufbauen von Vertrauen und das Training zum Kinderspiel macht! Geschirr und Leine sind noch Neuland, aber ihre Futterliebe ist der beste Motivator. Sie wurde zusammen mit ihren Geschwistern am Straßenrand gefunden und ist jetzt in Sicherheit auf einer Pflegestelle in der Nähe von Zalau. Jetzt ist sie bereit für ihr größtes Abenteuer: Ein eigenes Zuhause!

Jenni hat ihre Welpenzeit und die Pubertät noch vor sich. In dieser Zeit wird Jenni ihre Grenzen testen und deine konsequente, aber liebevolle Erziehung benötigen. Wichtig ist es, sich vorab über diese Phase zu informieren und der jungen Dame geduldig, liebevoll und positiv durch diese spannende Phase zu begleiten. Denn diese ist für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit entscheidend.

Jenni reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht, zusammen mit ihrem EU-Heimtierausweis in ihre Familie. Nach positiver Vorkontrolle kann sie gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Aber auch eine Pflegestelle wäre ein guter Anfang für die Kleine, um ihr Vertrauen weiter aufzubauen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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