Hübscher Jungspund Matti sucht seine Menschen

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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß schwarz
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht, EU Heimtierausweis
Wurftag:
01.11.25 (4 Monate 2 Wochen alt)
Preis:
500 €
Matti bringt Flausch, Charme und ganz viel Potenzial fürs Familienleben mit.

Matti wird später ein mittelgroßer bis großer Hund werden. Seine Mutter ist mittel bis groß, der Vater unbekannt. Sein flauschiges Fell und seine gesamte Erscheinung lassen ebenfalls vermuten, dass möglicherweise Herdenschutzhund Gene in ihm stecken könnten.

Vom Wesen her zeigt sich Matti sehr menschenbezogen, sozial und verschmust. Er liebt Kontakt, genießt Zuwendung und versteht sich gut mit anderen Hunden. Er ist welpentypisch verspielt, neugierig und freundlich.

Wie jeder junge Hund steht auch Matti noch ganz am Anfang. Das Hunde ABC muss er erst lernen. Stubenreinheit, Leinenführigkeit, neue Umgebungen und Alltagsroutinen brauchen Zeit und geduldige Begleitung. Auch bei ihm wird die Pubertät nicht ausbleiben.

Falls Matti Herdenschutzhund Anteile mitbringt, braucht er Menschen, die Freude an einem selbstständigen, klugen und sensiblen Hund haben. Herdenschutzhund Mischlinge sind oft sehr treu, wachsam und eng mit ihren Menschen verbunden. Sie benötigen klare Führung, Sicherheit, positive Erziehung und ein passendes Umfeld mit ausreichend Platz. Als Stadthunde oder zur Mitnahme ins Büro sind sie nicht geeignet. Eine liebevolle, strukturierte Begleitung und Training über positive Verstärkung sind entscheidend. Eine positiv arbeitende Hundeschule kann Matti und seine Menschen wunderbar unterstützen.

Matti kann ab März ausreisen. Er reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit EU-Heimtierausweis. Altersbedingt ist er noch nicht kastriert. Nach positiver Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Auch eine Pflegestelle wäre für ihn eine tolle Chance.

Wer schenkt Matti ein Zuhause, in dem er wachsen, lernen und geliebt werden darf?

https://einherzfuerstreuner.de/project/matti-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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