Hübsche Belli sucht geduldiges Zuhause

07.12.25
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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.11.22 (3 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Die hübsche Belli wurde von Hundefängern ins Shelter gebracht. Wie ihr bisheriges Leben aussah, wissen wir nicht. Jedoch kann es weder besonders leicht noch schön gewesen sein. Denn Belli ist sehr verunsichert.

Wir wünschen uns für Belli ein erfahrenes und geduldiges Zuhause. Menschen, die ihr viel Zeit geben und das notwendige Einfühlungsvermögen haben. Damit Belli wieder Vertrauen fassen kann und lernen darf, dass es auch Menschen gibt, denen sie vertrauen kann. Menschen, die erst einmal keine Erwartungen an sie haben. Im Moment lässt sie sich noch nicht anfassen, weshalb es sehr hilfreich wäre, wenn sie einen eingezäunten Garten hätte, um ihr den Raum zu geben, den sie braucht.

Nach der Eingewöhnungsphase kann auch die Zusammenarbeit mit einer positiv arbeitenden Hundeschule förderlich sein. So kann Bellis Selbstbewusstsein gefördert und die Verbindung zwischen Hündin und Mensch gestärkt werden.

Belli ist ca. 3 Jahre alt und möchte ihr Leben nicht im Shelter verbringen. Der Shelteralltag ist stressig. Und besonders für ängstliche Hunde wie Belli kann er dazu führen, dass diese sich immer mehr zurückziehen. Daher wären wir auch für eine erfahrene Pflegestelle sehr dankbar. Die Verträglichkeit mit anderen Hunden und mit Katzen konnte bisher nicht getestet werden.

Das Hundemädchen ist ca. 45-50 cm groß und wiegt um die 17 kg. Ihre hübsche Fellzeichnung und die schwarze Knopfnase machen Belli zu einem besonders hübschen und bezaubernden Hundemädchen.

Belli reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und hat einen gültigen EU-Heimtierausweis. Nach einer positiven Vorkontrolle und einer Schutzgebühr 500 Euro kann sie vermittelt werden.

Kannst du dir vorstellen, Belli eine bessere Zukunft zu schenken? Dann melde dich sehr gerne bei uns.

https://einherzfuerstreuner.de/project/belli-4/

https://www.youtube.com/shorts/uOeXWC_b0pg

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
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Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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