Hat sich Pineta in dein Herz geschlichen?

04.09.25
30.05.25
397
284764252
64347 Griesheim (Hessen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.01.25 (11 Monate 5 Tage alt)
Preis:
500 €
Es war einmal eine sensible Prinzessin auf der Erbse … Sie hieß Pineta. So könnte eine Geschichte beginnen über unsere schwarze Schönheit aus Transsilvanien. Die Erbse, auf der sie so gerne liegt, ist mittlerweile nicht mehr im Shelter in Rumänien, sondern befindet sich in einem kleinen Städtchen in Deutschland – in der Wohnung einer tollen Pflegemama.

Dort lebt Pineta seit kurzer Zeit zusammen mit zwei Artgenossen und lebt sich sehr gut ein. Sie taute hier schnell auf, mag es zu kuscheln und betüddelt zu werden. Sie ist eine wirklich tolle Hündin, die gerne dazulernt und ihre Schüchternheit Stück für Stück ablegt.

Pinetas Fell ist weich und an manchen wenigen Stellen etwas strubbelig. Bei fremden Menschen ist sie erst einmal zurückhaltend und sensibel, taut dann aber nach kurzer Zeit auf und ist neugierig.

Bei fremden Hunden ist sie noch ängstlich und sucht Schutz bei ihren Menschen, die ihr diesen dann auch geben müssen. Sobald sie sich sicher fühlt, ist sie jedoch eine lustige und quirlige Maus. Sie rennt und tobt dann ausgelassen mit ihren Pflegegeschwistern. Sie ist eine wahre Königin im Sprechen der Hundesprache – klar und deutlich kommuniziert sie mit ihren Kumpels.

Die süße Prinzessin ist total verschmust und sucht immer die Nähe ihres Menschen. Alltagsgeräusche im Haus kennt sie mittlerweile und hat keine Angst mehr. Draußen wird es auch immer besser.

Nun möchte Pineta aber endlich die Erbse umbetten – in ein eigenes Zuhause, in dem sie in Ruhe und in ihrem Tempo ankommen darf. Ihre Herzensmenschen müssen ihr empathisch und mit Geduld alle Zeit geben, sich sicher und geborgen zu fühlen.

Pineta ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro bei ihrer neuen Familie einziehen.

Hat sich unsere Prinzessin in dein Herz geschlichen und willst du ihr zeigen, wie schön ein glückliches Hundeleben sein kann? Dann melde dich schnell.

https://youtu.be/XHopCywXhDI

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters
EinHerzfuerStre
registriert seit 01.12.15
Angebot (Tierheim/Tierschutz)

Durch Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich mit unseren Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden.

auf Merkliste setzen