Hallo - hier kommt Benzko!

03.05.26 17.02.26 88 287033291
RO-400001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
.
Wurftag:
01.06.25 (11 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
550 €
Bistrita, Rumänien.
Benzko ist gerade einmal 8,5 Monate alt und hat in seinem jungen Leben schon mehr erlebt, als man einem Hundekind wünschen würde. Seine Mutter brachte ihn und die Geschwister in einer Scheune zur Welt – ständig in Gefahr, denn die Nachbarschaft wollte die kleine Familie nicht dulden. Trotz ihres schwierigen Starts zeigt sich Benzko freundlich aber in manchen Situationen schüchtern und zurückhaltend.
Benzko ist für sein Alter eher ruhig, fast ein wenig nachdenklich – und dennoch bringt er natürlich die typische verspielte Seite eines Junghundes mit. Benzko ist aktuell an die 54 cm groß und ein wunderschöner Rüde. Eine kleine Besonderheit bringt Benzko mit: Benzko wurde mit einer angeborenen, verkürzten Rute geboren – das stört ihn aber überhaupt nicht und macht ihn nur noch einzigartiger.
Benzko ist zwar in vielen Dingen noch etwas unsicher wie z. B. bei zu schnellen Bewegungen aber mit Zeit und Geduld lernt er sehr schnell. Benzko ist auch etwas verfressen und springt sehr gut auf Leckerchen an. Damit kann man bei Benzko sehr gut Vertrauen gewinnen und mit ihm eine tolle Bindung aufbauen. Benzko mag es draußen gerne zu beobachten, aber auch gerne toben mit seiner schwester Ella.
Wir suchen für Benzko ein ländliches Zuhause mit einem großen Garten, wo er natürlich auch Familienanschluss hat und mit im Haus leben darf.
Magst du Benzko gerne ein schönes Zuhause geben?
Dann melde dich gerne, er wartet schon viel zu lang.
Benzko ist geimpft, gechipt, entfloht und entwurmt sowie kastriert. Er bringt selbstverständlich seinen EU-Heimtierausweis mit. Nach einer positiven Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Zuhause ziehen.

Weitere Infos über Benzko und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/benzko/

https://youtu.be/3rIQe4v8YQg
https://youtu.be/B2_IaT4KiJE

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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