Freundliche Seele Odin sucht Heimat

10.11.25
07.09.25
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285629673
RO-450016 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.09.17 (8 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
500 €
Der freundliche und aufgeschlossene Odin ist ein echter Blickfang mit seinem glänzenden, schokobraunen Fell und seinem liebenswerten Schmollmund. Trotz seiner 8 Jahre ist er immer noch sehr aktiv und neugierig. Er liebt es, gestreichelt zu werden und genießt jede Aufmerksamkeit.

Dieser besondere Hund wurde aus dem öffentlichen Shelter in Zalau gerettet, in dem leider immer noch getötet wird. Nun hofft er auf ein besseres Leben. Er ist vermutlich ein Bracke-Mischling und hat ein kleines Handicap: Seine Rute ist verkürzt, weshalb er leider nicht in die Schweiz vermittelt werden darf. Sein linkes Auge wird derzeit von einem Tierarzt untersucht, aber das mindert keineswegs seinen Charme.

Odin läuft super an der Leine und geht selbstbewusst durch die Welt. Er ist freundlich zu Artgenossen. Sein Umgang mit Katzen ist unbekannt. Odin hat eine schöne mittlere Größe von 55 cm und ein Gewicht von 25 kg.

Odin sucht Menschen, die ihn in Ruhe ankommen lassen und mental und körperlich fördern und fordern. Unsere Helfer vermuten, dass er ein Bracken-Mix sein könnte. Bracken haben einen hohen Bewegungsdrang und brauchen viel körperliche und geistige Auslastung. Sie eignen sich hervorragend für aktive Menschen, die gerne lange Spaziergänge, Wanderungen oder Fährtenarbeit machen. Trotz ihres Jagdtriebs sind Bracken in der Regel sehr freundliche, anhängliche und ausgeglichene Hunde. Sie bauen eine enge Bindung zu ihrer Familie auf und gelten als kinderlieb. Sie fühlen sich im Familienanschluss am wohlsten. Viele Bracken sind aufmerksam und melden Fremde durch Bellen. Im Haus sind sie jedoch oft ruhig und gelassen, vorausgesetzt, sie sind gut ausgelastet.

Odin reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht, zusammen mit seinem EU-Heimtierausweis in sein neues Zuhause. Nach positiver Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Aber auch eine Pflegestelle wäre hilfreich.

Bist du bereit mit Odin gemeinsam durchzustarten? Dann runter vom Sofa und nichts wie los! Odin freut sich schon auf Deine Anfrage.

https://youtu.be/soX4aCxP-Do

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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